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Frage 2: Ansprüche des C gegen K A. Anspruch des C gegen K aus §§ 280 Abs. 1, 241 Abs. 2 BGB i.V.m. § 611a BGB

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C könnte gleichwohl einen vertraglichen Schadensersatzanspruch gegen K wegen einer Schutzpflichtverletzung gemäß §§ 280 Abs. 1, 241 Abs. 2 BGB haben.

Fälle zum Medizin- und Gesundheitsrecht, eBook

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