Читать книгу Fälle zum Medizin- und Gesundheitsrecht, eBook - Silvia Deuring - Страница 172
III. Keine Exkulpation
ОглавлениеDie Ersatzpflicht tritt nicht ein, wenn der Geschäftsherr bei der Auswahl und Überwachung der bestellten Personen die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beobachtet hat, § 831 Abs. 1 S. 2 Alt. 1 BGB. V arbeitet für gewöhnlich zuverlässig, es gab also keinen Anlass zur konkreten Überprüfung durch K. K kann sich somit exkulpieren.