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AM ARBEITSPLATZ

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Wenn Sie eine komplikationslose Schwangerschaft erleben, können Sie ohne Bedenken bis zum Beginn der Mutterschutzfrist sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin weiter zur Arbeit gehen.

Teilen Sie Ihrem Arbeitgeber möglichst früh mit, dass Sie schwanger sind. Meist verringert sich dadurch der Leistungsdruck. Möglicherweise werden Ihnen sogar Unterstützungsangebote gemacht. Sobald Sie Ihren Arbeitgeber informiert haben, treten die Regelungen des Mutterschutzgesetzes in Kraft, die den Kündigungsschutz, die Beschäftigung und das Mutterschaftsgeld betreffen. Schwangere Frauen dürfen nicht im Nachtdienst arbeiten, keinen infektiösen Materialien, keiner gefährlichen Strahlung und keinen für sie schädlichen Chemikalien ausgesetzt werden und auch keine schwere körperliche Arbeit verrichten.

Sorgen Sie für eine gesunde Arbeitsumgebung

Auch wenn Ihre Arbeitsumgebung für Sie und Ihr Baby ganz und gar ungefährlich ist, sollten Sie Ihre persönlichen Grenzen respektieren.

Versuchen Sie, starken Stress möglichst zu vermeiden, öfter kleine Pausen einzulegen und Ihre häufigeren, kleinen Mahlzeiten in Ruhe einzunehmen. Für Ihre Verabredungen zu Vorsorgeuntersuchungen müssen Sie von der Arbeit freigestellt werden.

 Wenn Sie eine sitzende Tätigkeit ausüben, sollten Sie auf einen höhenverstellbaren Stuhl mit Armlehnen achten.

 Wenn Sie viel stehen müssen, sorgen Sie dafür, dass Sie sich immer wieder hinsetzen können. Falls nicht in der Nähe vorhanden, stellen Sie sich einfach einen Hocker oder Stuhl bereit.

 Legen Sie regelmäßige Pausen ein, um sich die Beine etwas zu vertreten, wenn Sie viel vor dem Bildschirm arbeiten.

 Deponieren Sie Getränke und gesunde Snacks wie Nüsse, Trockenobst und Müsli-Riegel an Ihrem Arbeitsplatz.

 Wenn Sie in einer Küche, Kantine oder Dampfreinigung arbeiten, sollten Sie jede Überhitzung Ihres Körpers vermeiden.

 Meiden Sie verqualmte Umgebungen und bitten Sie um einen rauchfreien Raum, wenn es kein generelles Rauchverbot gibt.

Hebammen-Gesundheitswissen

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