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d) Ausblick: Der Einheitliche Bankenabwicklungsmechanismus (SRM)

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Als nächster Schritt in die Bankenunion der Eurozone wurde Anfang 2015 ein Einheitlicher Bankenabwicklungsmechanismus (Single Resolution Mechanism – SRM) zur Koordinierung der Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten geschaffen[706]. Er knüpft an den SSM an und etabliert – gestützt auf Art. 114 AEUV – eine europäische Abwicklungsbehörde (Single Resolution Board – SRB) mit Sitz in Brüssel, die Abwicklungspläne für die EZB-Institute und grenzüberschreitende Gruppen ausarbeitet und deren Abwicklungsfähigkeit bewertet. Das Abwicklungsverfahren wird ausgelöst, wenn nach Auffassung der EZB bzw des SRB ein Institut ausfällt oder auszufallen droht und keine anderweitigen Abhilfemaßnahmen ersichtlich sind. Das SRB arbeitet dann ein Abwicklungskonzept aus und legt es der Kommission vor, die wiederum zusätzlich den Rat einschalten kann. Wird das Abwicklungskonzept gebilligt, weist das SRB die nationale Abwicklungsbehörde an, die im Abwicklungskonzept vorgesehenen Abwicklungsinstrumente anzuwenden[707]. Es bestehen entsprechende Überwachungsrechte des SRB und Berichtspflichten der nationalen Behörden, subsidiär ein Selbsteintrittsrecht des SRB.[708]

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