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2. Verschleierte Kindestötungen

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Gegen Kinder gerichtete Straftaten mit tödlichem Ausgang, allen voran Misshandlungen und Vernachlässigungen, werden längst nicht immer (auf Anhieb) als vorsätzliche Kindestötungen erkannt[36], wie im Fall eines verzweifelten Vaters, der sein aufs Schwerste missgebildetes und geistig behindertes Kind unter einer Wolldecke erstickt hatte, um ihm Qualen künftiger Operationen zu ersparen, und sich erst ein Jahr nach der Tat gegenüber den Behörden, die von einem natürlichen Tod ausgegangen waren, freiwillig gestellt und zu seiner Tat bekannt hatte[37]. Oder die Behauptung der Aufsichtsperson ist medizinisch nicht sicher zu widerlegen, es handele sich um einen Unglücksfall; sie habe das später seinen inneren Verletzungen erlegene Kind auf dessen Wunsch hin mehrere Male spielerisch in die Luft geworfen und wieder aufgefangen, bis ihr das Kind entglitten und unglücklich gefallen sei[38]. Allein hinter den im Jahre 2010 offiziell erfassten 164 Fällen, in denen die Diagnose des Plötzlichen Kindstods gestellt wurde[39], dürften sich in nennenswerter Zahl auch unentdeckt gebliebene Gewaltdelikte verbergen. Hinzu kommen Neugeborene, die nach verheimlichter Schwangerschaft durch ihre Mütter getötet und irgendwie unbemerkt versteckt oder beseitigt werden[40].

Verteidigung in Mord- und Totschlagsverfahren

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