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5. Als Unfälle fehlgedeutete Morde

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Auch nur ein Bruchteil der Tötungsdelikte, die sich hinter gewöhnlichen Unfallgeschehen im Haushalt, am Arbeitsplatz oder im Straßenverkehr verstecken, kommt ans Licht. Hatte der Falschfahrer, der Unschuldige in den Tod gerissen hat, nur nach Alkohol- oder Drogenkonsum oder infolge situativer Überforderung die Orientierung verloren, oder war die „Geisterfahrt“ Teil einer kriminellen Inszenierung im Zuge einer dummen Mutprobe oder einer dumpfen Biertischwette? Auch in Selbstmordabsicht provozierte Fahrzeugkollisionen werden unter Umständen (zunächst) als „normale“ Verkehrsunfälle fehlgedeutet[55]. Die Geisterfahrt eines zur Tatzeit 19-Jährigen aus dem Raum Regensburg, der 2004 versucht hatte, sich das Leben zu nehmen und zu diesem Zweck in falscher Richtung auf die Autobahn gefahren war, endete für drei Insassen eines entgegenkommenden Wagens tödlich, drei weitere Menschen wurden schwer verletzt. Der Falschfahrer wurde wegen Mordes (§ 211 StGB) und gefährlicher Körperverletzung (§ 224 StGB) zu einer mehrjährigen Jugendstrafe verurteilt[56].

Verteidigung in Mord- und Totschlagsverfahren

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