Читать книгу Verteidigung in Mord- und Totschlagsverfahren - Steffen Stern - Страница 34
b) Totgeprügelte Kinder
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Die Fälle von Kindesmisshandlungen sind nicht nur in ihren Extremformen[149] durchweg bestürzend. Die größte Gefahr droht Kleinkindern vonseiten ihrer überforderten Mütter und Väter. Gewalt gegen Kinder ist ein Dauerthema. Obwohl mittlerweile die Bevölkerung einen geschärften Blick für Anzeichen von Kindesmisshandlungen hat und wohl auch die Anzeigebereitschaft gestiegen ist, sind die Zahlen immer noch erschreckend hoch und weiter im Ansteigen begriffen. Die Täter kommen fast ausnahmslos aus dem nahen Umfeld; es sind zumeist die Eltern, die Gewalt gegenüber ihren Kindern üben. Zumeist offenbart sich das ganze Ausmaß des Martyriums erst, nachdem das Kind zu Tode geprügelt und obduziert worden ist. Dann zeigen sich neben frischen Verletzungen auch die für Misshandlungen typischen Vernarbungen, Rippen- und Schlüsselbeinfrakturen oder intercraniellen Blutungen. Doch wann, wodurch und durch wessen Hand sind die Verletzungen entstanden?[150] Vor Gericht stellt sich nicht selten die Frage nach der Mitschuld der Mutter, wenn sie tatenlos zusieht, wie ihr Kind durch den Ehemann oder Lebensgefährten traktiert wird (Täterschaft durch Unterlassen)[151], sofern die Mutter sich nicht sogar selbst aktiv an den Quälereien beteiligt hat. Auch die Mitverantwortung der Jugendämter rückt in den Fokus, wenn man konkreten Hinweisen aus Schule oder Nachbarschaft auf Vernachlässigung oder Gewalthandlungen, auf Drogen- oder Alkoholmissbrauch oder auf permanente Überforderung der Eltern mit Gleichgültigkeit begegnet ist. Es gibt aber auch den umgekehrten Fall, dass eine Mutter ihr Kind zurichtet, während der männliche Partner bewusst wegschaut. Exemplarisch für diese Misshandlungsverfahren ist der Strafprozess um die dreijährige Karolina, die im Januar 2004 nach einem langen Martyrium verstorben war[152].