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a) „Sinnlose“ Gewalt durch alkoholisierte Schläger

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Wir alle haben erschreckende Beispiele vor Augen: Im September 2009 wurde in einer beispiellosen Gewaltorgie auf Dominik Brunner, dem S-Bahn-Held von Solln, eingeschlagen und eingetreten. Brunner hatte sich in der Münchener S-Bahn schützend vor eine Schülergruppe gestellt, die von zwei Schlägern bedroht worden war. Die herbeigerufenen Notärzte konnten ihn nicht wiederbeleben. Die Pathologen zählten 22 sehr schwere Verletzungen an Kopf und Oberkörper, dazu weitere 20 Abschürfungen, Kratzer, Prellungen. Aber keine der Verletzungen war alleine tödlich. Auch Hirnblutung, Herzinfarkt oder Schädelbruch wurden als Ursache ausgeschlossen[194]. Die beiden Schläger wurden zu hohen Strafen verurteilt, der Haupttäter, der zur Tatzeit über 2 ‰ Alkohol im Blut hatte, wegen Mordes aus Rachsucht, sein Mittäter wegen Körperverletzung mit Todesfolge. Brunner starb nach Feststellung des LG München I nicht an den Verletzungen, sondern an einem Herzstillstand. Unmittelbare Todesursache war ein Kammerflimmern seines vorgeschädigten Herzens infolge der Schläge[195].

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Im April 2011 haben mitten in Berlin, im zentralen U-Bahnhof Friedrichstraße, zwei Jugendliche einen 29-Jährigen vor laufenden Überwachungskameras fast totgetreten. Zu sehen ist, wie der Täter dem 29-jährigen Opfer mit voller Wucht auf den Kopf springt[196]. Auf einigen Aufnahmen der Überwachungskamera ist deutlich zu erkennen, dass die Täter Bierflaschen in der Hand halten und kaum noch geradeaus gehen können.

Verteidigung in Mord- und Totschlagsverfahren

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