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Der Zensor – Wahrer der Sitten

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Das nicht zum cursus honorum zählende Amt der angesehenen Zensoren wurde angeblich 443 v. Chr. eingerichtet. Die censores waren damit beauftragt, anstelle der Konsuln bzw. Prätoren die Zählung der Bürger Roms und ihres Vermögens vorzunehmen (Census), sie steuerlich einzuteilen, Neubürger in die entsprechenden tribus einzutragen sowie den Zenturien – einer Einheit innerhalb der verschiedenen Steuerklassen (insgesamt gab es 193 Zenturien) – zuzuordnen. Die Einteilung für den Wehrdienst hing damit zusammen. Der Census wurde bis ins 2. Jahrhundert v. Chr. meist alle fünf Jahre vorgenommen, seitdem unregelmäßig.

Die Volksversammlung der Zenturien, die comitia centuriata, wiederum wählte bereits kurz nach Amtseinführung nur alle fünf Jahre zwei Zensoren. Diese entstammten bis zur Mitte des 4. Jahrhunderts v. Chr. ausschließlich patrizischen Familien, und seit Ende des 3. Jahrhunderts v. Chr. wurde vorausgesetzt, dass Konsul gewesen war, wer zum Zensor gewählt werden wollte.

Die Zensoren waren sie seit etwa dieser Zeit nicht mehr rechenschaftspfichtig. Die Amtszeit, die sie in Rom zubrachten, währte planmäßig eineinhalb Jahre. Kollegialität, vielleicht aber auch Machtbeschränkung spielten im Fall der Zensoren eine große Rolle, denn wenn der eine zurücktrat oder starb, musste auch der andere sein Amt niederlegen. Nur ein einziges Mal wurde ein Suffektzensor gewählt. Während dieser Zeit waren beide sakrosankt und konnten danach nicht wiedergewählt werden.

Des Weiteren hatten sie die Staatseinnahmen und -ausgaben zu prüfen, die Liste aller Senatoren und Ritter zu pflegen, deren Lebensweise auf Dekadenz oder Korruption hin zu prüfen, bei Ausschluss geeignete Vermögende in diese Stände zu erheben, erfolgreiche oder fähige, verarmte oder kriminelle Bürger in eine andere Steuer- und Wählerklasse zu versetzen oder moralische Streitfälle zu regeln. Interzession war nur vom Kollegen möglich. (Ex-)Zensoren waren die Elite des Senats. Gerade deshalb verloren auch die Zensoren wie die meisten anderen Ämter in spätrepublikanischer Zeit und besonders im Prinzipat Kompetenzen, meist an den Imperator persönlich. Von 81 bis 71 v. Chr. war das Amt ausgesetzt, danach zwar wieder in Kraft, doch schon Caesar nannte sich selbst offiziell „Sittenpräfekt“. Und wie aus der Bibel bekannt ist, ließ Kaiser Augustus, der noch als Octavian 28 v. Chr. mit seinem treuesten Gewährsmann Marcus Vipsanius Agrippa Zensor gewesen war, den Census um die Zeit von Jesu Geburt durchführen (8 v. Chr.).

Ein berühmter Zensor war der auf die alten Werte – die mores maiorum – pochende homo novus Cato d. Ä. – M. Porcius Cato Censorius (234–149 v. Chr.), Konsul 195 v. Chr., Zensor 185/84 v. Chr. Von ihm stammt der vielen Lateinschülern wegen des Akkusativ-mit-Infinitiv-Satzbaus allzu bekannte Spruch: Ceterum censeo Carthaginem esse delendam – „Im Übrigen fnde ich, dass Karthago zerstört werden muss.“

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