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IV. Erteilungsverfahren
ОглавлениеDer Kern des PatentPatent-erteilungsverfahrenerteilungsverfahrens ist die PrüfungPrüfung nach §§ 44ff. PatG, die sowohl Formerfordernisse als auch materielle PatentPatent-tierungsvoraussetzungierungsvoraussetzungen umfasst. Sie wird jedoch erst nach Stellung eines PrüfungPrüfung-santragsantrages vorgenommen, der innerhalb einer FristFrist von 7 Jahren nach Einreichung der zu prüfenden Patentanmeldung zu stellen ist. Wird dieser Antrag nicht (nahezu) gleichzeitig mit dem Einreichen der Patentanmeldung gestellt, so erfolgt zunächst eine Offensichtlichkeitsprüfung.