Читать книгу Recht des geistigen Eigentums - Thomas Ahrens - Страница 124

III. Begründung der NichtigkeitsklageNichtigkeit-sverfahrenVerfahrenNichtigkeits-

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Wirksame NichtigkeitNichtigkeit-sgrundsgründe sind die oben genannten Widerrufsgründe nach § 21 Abs. 1 PatG sowie zusätzlich eine unzulässige SchutzbereichSchutzbereich-erweiterungserweiterung (§ 22 PatG). Auf weitere Gründe, wie Verfahrensfehler bei der Patenterteilung oder bei der Behandlung von Einsprüchen, kann das Verfahren nicht gestützt werden.

Recht des geistigen Eigentums

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