Читать книгу Recht des geistigen Eigentums - Thomas Ahrens - Страница 127
II. Zeitliche Wirkung des PatentsWirkung des PatentszeitlicheWirkung des PatentsSchutzdauerPatentrechtPatentSchutzdauer
ОглавлениеDie PatentdauerPatentdauer beträgt gem. § 16 PatG zwanzig Jahre, die mit dem Tag beginnen, der auf die Anmeldung der Erfindung folgt. Obwohl Art. 63 Abs. 1 EPÜ einen anderen Wortlaut1 hat, weisen deutsche und europäische Patente die gleiche Schutzdauer auf. Die verwendeten Wortlaute „das Patent dauert“ bzw. „die Laufzeit des europäischen Patents beträgt“ sind irreführend. Denn in dem Zeitraum ist auch das Stadium der Patentanmeldung enthalten, also des noch nicht erteilten Patents. Zu beachten ist weiterhin, dass die Patentdauer vom AnmeldetagAnmeldetag und nicht von einem eventuellen früheren Prioritätstag an läuft (s.a. Abb. 3).