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2. RechercheberichtRecherche-bericht

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Wenn der Patentanmelder einen schriftlichen Antrag auf Ermittlung von SdT stellt (RechercheRecherche-antragantrag) und die zugehörige Gebühr zahlt, führt das DPMA eine entsprechende Recherche durch (§ 43 PatG). Das Ergebnis (RechercheRecherche-berichtbericht) enthält den ermittelten SdT sowie zugehörige klassifikatorische Hinweise auf dessen Relevanz.

Aufgrund der Änderungen des PatG zum 1.4.2014 (s.a. Vorauflage, Fußn. 4) kann der Rechercheantrag nur von dem Patentanmelder gestellt werden (§ 43 Abs. 2 PatG).

Recht des geistigen Eigentums

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