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Grenzen der Rettungsschirme

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Der erste Rettungsschirm erhielt den Namen „European Financial Stability Facility“ (EFSF) und wurde für die Zeit von drei Jahren mit einem maximalen Ausleihevolumen von 440 Milliarden EURO ausgestattet. Der Bundestag hat den EFSF im Mai 2010 ratifiziert und damit das Beistandsverbot des EU-Vertrags auf eine demokratisch legitimierte Weise umgangen, um den Krisenländern kurzfristig helfen zu können. 60 Milliarden EURO stellte die Europäische Union zusätzlich über die EU-Kommission zur Verfügung, sowie 250 Milliarden EURO der Internationale Währungsfonds, zusammen also 750 Milliarden EURO42.

Der zweite Rettungsschirm wurde erst im Juni 2012 unter dem Namen European Stability Mechanism (ESM) als zeitlich unbegrenzte Unterstützung mit einem Ausleihevolumen von 500 Milliarden EURO vom Bundestag und Bundesrat beschlossen. Das Ausleihevolumen kann für den Ankauf von Staatsanleihen verwendet werden, nachdem vom betreffenden Krisenland ein Hilfegesuch gestellt wurde und gemäß Schuldentragfähigkeitsanalyse mit der Rückzahlung der gewährten Mittel gerechnet werden kann43.

Die beiden Rettungsschirme EFSF und ESM waren als Instrumente konstruiert, die Investoren von Staatsanleihen zu schützen und den betroffenen Schuldnerländern die sofortige Rückzahlung der fälligen Kredite zu ersparen, wie es nach Einschätzung der Märkte notwendig gewesen wäre, um wieder zu einer angemessenen Verschuldung zurückzukehren. Nahezu wertlose Forderungen der Investoren wurden in Form der Staatsanleihen mit Hilfe der Rettungsschirme von privaten Investoren zu öffentlichen Investoren verschoben. Der lokalen Bevölkerung in den Schuldnerlängern kamen diese Rettungspakete nicht zu Gute, da die Investoren das erhaltene Geld in aus ihrer Sicht sichere Anlagen außerhalb der von der Staatsschuldenkrise betroffenen Länder anlegten. Die risikobehafteten Staatsanleihen befinden sich seit den angeblichen Rettungsaktionen in den öffentlichen Händen der Geberländer oder in den von ihnen über Steuergelder finanzierten Rettungsfonds. Diese offensichtliche Wirkung der Rettungspakete im Zusammenhang mit der Staatsschuldenkrise ist in der Öffentlichkeit bekannt und wird vielfach kritisiert.

Bei aller berechtigten Kritik an den Rettungsschirmen ist positiv hervorzuheben, dass die dazugehörigen Finanzmittel auf Basis demokratischer Entscheidungsprozesse bereitgestellt wurden. Allerdings brachten die wirtschaftlich starken Länder nicht den politischen Willen auf, Steuergelder in der notwendigen Höhe für die Rettung von Banken aus den Staatshaushalten bereitzustellen. So wird bis zum Erscheinen dieser zweiten Auflage immer noch diskutiert, ob der ESM für die Rekapitalisierung von Banken eingesetzt werden sollte oder nicht44.

Häufig wird der Vorwurf geäußert, die deutschen Banken hätten in besonderer Weise von den Rettungsschirmen profitiert. Dies ist so nicht ganz richtig. Während französische Banken ihre Kredite an den griechischen Staat um 44% reduzierten, portugiesische Banken sogar um 60%, haben die deutschen Banken unter Führung von Herrn Josef Ackermann dem deutschen Finanzminister Wolfgang Schäuble im Mai 2010 versprochen, dass sie während der dreijährigen Laufzeit der Rettungsschirme keine griechischen Staatsanleihen verkaufen und auslaufende Papiere durch neue zu ersetzen, Deutschland löste Frankreich als größten Gläubiger Griechenlands ab.45

Offenbar gingen die deutschen Banken zu dieser Zeit noch davon aus, dass die 440 Milliarden Ausleihevolumen des EFSF-Rettungsschirms ausreichen würden, das Problem der Staatsschuldenkrise in den Krisenländern einzudämmen. Die Banker anderer Länder hatten das volle Ausmaß der Krise in Griechenland schneller erkannt und ihre Staatsanleihen an den Rettungsfonds rechtzeitig verkauft. Dies taten sie auch in anderen Krisenländern, so dass die Finanzmittel des EFSF schon nach wenigen Wochen aufgebraucht waren. Aus dem EFSF wurden 28 Milliarden für den Ankauf irischer, 19 Milliarden für portugiesische bezahlt, in gleicher Höhe haben sich die EU-Kommission und IWF beteiligt46. Griechenland erhielt 145 Milliarden aus dem EFSF47. 190 Milliarden wurden relativ schnell für den Ankauf spanischer und italienischer Staatsanleihen zugesagt. So blieben nur noch knapp 60 Milliarden für die Stützung von Banken in den Krisenländern übrig – zu wenig. Einschränkend kommt hinzu, dass in den Statuten des EFSF hinterlegt ist, dass der Fonds nur Staatsanleihen von Staaten kaufen darf, wenn es im Land kein ungelöstes Bankenproblem gibt48.

Nun gab es aber eine interessante Wendung. Statt den spanischen Staat mit Mitteln aus dem EFSF zu unterstützen, sollte der ESFS diesmal den spanischen Geschäftsbanken deren Staatsanleihen im Volumen von 100 Milliarden EURO abkaufen und anschließend Spanien neu ausgegebene Anleihen abnehmen, da die Risikoaufschläge auf spanische Anleihen auf den Finanzmärkten stark gestiegen waren49. Bei den Maßnahmen für Spanien wurden erstmals in großem Umfang private Banken durch den Ankauf von Staatsanleihen unterstützt. Die Hilfszahlungen sollten ursprünglich vom EFSF an den spanischen Bankenrettungsfons Frob gezahlt werden, der die Mittel an die Geschäftsbanken weiterleiten sollte50. Die 100 Milliarden EURO, die Spanien aus dem EFSF zugesagt worden waren, wurden jedoch vom EFSF-Fonds auf den dauerhaften ESM-Fonds übertragen, wobei bis Ende Dezember 2012 39,5 Milliarden EURO an den spanischen Bankenrettungsfond Frob ausgezahlt wurden51.

Es ist auffällig, dass die EFSF-Ausleihkapazität in Höhe von 440 Milliarden, die bis Juni 2013 zur Verfügung gestanden hätte, nur zu 213 Milliarden EURO ausgeschöpft wurde, wobei die Haftungsobergrenze Deutschlands im Fall einer vollen Ausschöpfung der EFSF-Kreditkapazität bei 211 Milliarden EURO gelegen hätte. Da keine gesamtschuldnerische Haftung der EURO-Staaten, sondern eine anteilige Haftung vertraglich vereinbart wurde52, ist davon auszugehen, dass Deutschland mit 77 Milliarden haftet, wenn die anderen EURO-Länder ihren Verpflichtungen nachkommen (können).

Falls im Fall einer Zuspitzung der Staatsschulden- und Bankenschuldenkrise innerhalb Europas allerdings andere EURO-Länder ausfallen sollten, würde der von Deutschland zu zahlende Anteil voraussichtlich steigen. Da in letzter Konsequenz einer massiven Staatsschulden- und Bankenschuldenkrise nur Deutschland übrig bliebe, sind die bisherigen EFSF-Ausleihungen so bemessen, dass Deutschland sogar fast den vollen Anteil, also 211 Milliarden von 213 Milliarden bezahlen müsste. Entscheidend für die tatsächliche Ausschöpfung der eingeräumten Kreditbürgschaften und damit auch für die Höhe der Belastungen des deutschen Staatshaushaltes ist, in welchem Umfang Kreditausfälle in den Krisenländern stattfinden und wie viele Geberländer zu diesem Zeitpunkt noch übrig sind, um die Bürgschaften zu leisten.

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