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6. Ein-Gesellschafter-GmbH

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Die Zulässigkeit einer Ein-Gesellschafter-GmbH unterliegt als materielle Voraussetzung der Gründung der Gesellschaft dem Gesellschaftsstatut, also deutschem Recht. Danach ist eine Ein-Gesellschafter-GmbH zulässig (§ 1 GmbHG).

Klausurenkurs im Internationalen Privat- und Verfahrensrecht

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