Читать книгу Klausurenkurs im Internationalen Privat- und Verfahrensrecht - Thomas Rauscher - Страница 97
Lösung Frage 1: Eintragung der Komm kaufen wir‘s! GmbH 1. Ablehnung der Eintragung
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Womöglich hätte das AG München die Eintragung nach § 9c Abs. 1 S. 1 GmbHG ablehnen müssen. Das würde voraussetzen, dass die Gesellschaft nicht ordnungsgemäß errichtet oder angemeldet wurde. Da die Zulässigkeit der Firma nach Bearbeitervermerk nicht zu prüfen ist, kommt allein ein Formmangel des Gesellschaftsvertrages in Betracht. Nicht abwegig wäre es auch, nach der Zulässigkeit der Ein-Gesellschafter-GmbH zu fragen.