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1. Wandelanleihen und strukturierte Anleihen

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Wandelanleihen und (andere) strukturierte Anleihen weisen zumeist, aufgrund der hineinstrukturierten Optionen, ein asymmetrisches Risikoprofil auf. Dies kann im bilateralen Verhältnis die Risikobewertung auf der Emittentenseite erschweren. Insbesondere Produkte mit einem zusätzlichen Hebel oder offener Laufzeit können zudem sowohl für die Emittenten als auch für die Investoren riskant sein.426 Außerdem ermöglicht es die Komplexität vieler Instrumente, Risiken auf Investoren mit unzureichender Produkt- und Marktkenntnis abzuwälzen. Dieses Risiko dürfte insbesondere bei Produkten bestehen, die an Verbraucher vertrieben werden.

Allerdings dürfte die Wahrscheinlichkeit grundsätzlich niedrig sein, dass Wandelanleihen und strukturierte Anleihen zu makroökonomischen Risiken beitragen. Die Wahrscheinlichkeit eines solchen Beitrags wird dadurch begrenzt, dass es sich typischerweise um Produkte zur Deckung eines individuellen Finanzierungsbedarfs handelt. Das Risiko der Investoren beschränkt sich grundsätzlich auf den eingesetzten oder einen geringeren Betrag. Dies gilt auch bei Hebelprodukten, da diese grundsätzlich keine Nachschusspflicht vorsehen. Soweit die Möglichkeit einer Risikoexternalisierung besteht, ist die Wahrscheinlichkeit des Entstehens moralischer Risiken zumindest im Vergleich mit Finanzinstrumenten, die zu Absicherungszwecken eingesetzt werden, geringer, da es dem Emittenten beim Einsatz von Wandelanleihen und strukturierten Anleihen nur um die Abdeckung seines Finanzierungsbedarfs und nicht um ein darüber hinausgehendes Geschäft geht. Wandelanleihen und strukturierte Anleihen werden häufig zudem – anders als etwa Kredit- oder Kapitalausfallderivate – am Markt gehandelt, wobei keine Einstandspflichten des Veräußerers des jeweiligen Instruments gegenüber einem Sicherungsnehmer fortbestehen. Aus diesen Gründen dürfte ihr Beitrag zur Ausbildung von Risikoketten in der Regel gering sein. Die Risikoverkettung im Verhältnis zum Emittenten besteht zwar bis zur vollständigen Abwicklung, ist aber auf den Anleihenennbetrag begrenzt.

Die erwähnten Pflichtwandelanleihen (CoCos) sind ein Sonderfall. Die Instrumente haben ein symmetrisches Risikoprofil und stellen ein antizyklisch relevantes Eigenkapitalinstrument dar, welches es Banken ermöglicht, sich hartes Kernkapital zu verschaffen, wenn dies am Markt wegen einer Krise der Bank nicht mehr möglich ist. Einen Beitrag zu aufsichtsrechtlichen Gefahren können sie allenfalls leisten, soweit es sich um Wandelanleihen handelt, die bereits unterhalb des Risikos einer Ausfallgefährdung umgewandelt werden. Denn solche Instrumente können im Grundsatz auch von Banken gehalten werden, was zu einem Übergreifen von Risiken führen kann.427

Die Regulierung innovativer Finanzinstrumente

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