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a) Risiken der Wertpapierleihe/Rückkaufvereinbarung

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Wertpapierleihen und Rückkaufvereinbarungen unterscheiden sich in Hinblick auf die damit verbundenen Risiken. Denn zumindest bei unbesicherten Wertpapierleihen trägt allein der Verleiher ein Ausfallrisiko, nämlich das Kreditrisiko des Entleihers. Bei Rückkaufvereinbarungen ist das Ausfallrisiko dagegen grundsätzlich auf beide Transaktionspartner verteilt.483 Sofern diese – wie häufig – die Stellung von Sicherheiten vereinbart haben, können dadurch die Ausfallrisiken aus der eigentlichen Transaktion vermindert werden, je nach Ausgestaltung allerdings unter Inkaufnahme eines Ausfallrisikos hinsichtlich der Sicherheiten.

Aufgrund des kreditartigen Charakters der Transaktionen kommt es allerdings aus Sicht der Kapitalgeber des Verleihers bzw. Verkäufers/Rückkäufers (bei einer einheitlichen Rückkauftransaktion) während der Laufzeit des jeweiligen Geschäfts zu einer Risikoverkettung.484 Diese Risikoverkettung zum Nachteil transaktionsunbeteiligter Kapitalgeber kann auch aufsichtsrechtlich relevant werden.

Die Regulierung innovativer Finanzinstrumente

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