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b) Wertpapierleihen

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Wertpapierleihen können unterschiedlich ausgestaltet werden, doch ist eine darlehensartige Konstruktion üblich. Bei Transaktionen nach deutschem Recht handelt es sich wegen der Möglichkeit zur Rückgabe gleichwertiger Papiere um ein Sachdarlehen (§ 607 BGB), wobei der Empfänger Eigentümer der erhaltenen Papiere wird, soweit keine abweichenden Vereinbarungen getroffen wurden.455

Infolge der Finanzkrise 2008–2012 ist es mehr als zuvor üblich geworden, die Stellung von Sicherheiten zu vereinbaren, um vereinbarte Lieferpflichten abzusichern.456 Hierzu wird in der EU üblicherweise das Vollrecht übertragen (true sale), während Sicherheiten nach dem für U.S.-Transaktionen in der Regel gewählten New Yorker Recht verpfändet werden (pledge). Als Sicherheiten können z.B. hochliquide Wertpapiere gestellt werden. Die einschlägige internationale Vertragsdokumentation sieht für diesen Fall eine Vereinbarung vor, wonach die Sicherheiten laufend (z.B. täglich) angepasst werden, um Kursveränderungen bei den als Sicherheiten gestellten Wertpapieren abzubilden (marking to market).457 Diese laufende Anpassung wird international auch als collateral margining oder margin maintenance bezeichnet.458

Die Regulierung innovativer Finanzinstrumente

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