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II. Zeitweilige Überlassung von Wertpapieren 1. Merkmale und Arten a) Allgemeines

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Die Finanzmarktteilnehmer sind unter Umständen nicht nur an der endgültigen Veräußerung bzw. dem endgültigen Erwerb von Finanzinstrumenten interessiert, sondern auch an einer nur zeitweiligen Überlassung. Am häufigsten besteht ein solches Interesse bei Aktien, die am geregelten Markt (EU) bzw. einer Börse (U.S.) gehandelt werden können. Insofern können, je nachdem, welchem Einsatzzweck die Transaktion dient und welche Sicherheiten gestellt werden, Wertpapierleihe (securities lending) und Rückkaufvereinbarung (repurchase agreement – Repo) unterschieden werden.453 Im deutschen Recht spricht man auch von Wertpapierdarlehen bzw. (Wertpapier-)Pensionsgeschäften.454 Die Terminologie ist aber nicht einheitlich. In den folgenden beiden Abschnitten sollen einige Spezifika von Wertpapierleih- und Rückkaufvereinbarungen angesprochen werden.

Die Regulierung innovativer Finanzinstrumente

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