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III. Austausch und Weiterverwendung von Sicherheiten

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Die Marktteilnehmer haben ein Interesse daran, in Finanztransaktionen die mit gestellten Sicherheiten verbundenen Kosten zu minimieren. Ein Mittel hierzu besteht darin, dass sie sich Sicherheiten von einem Dritten „leihen“ oder diese weiterverwenden.

Eine „Leihe“ von Sicherheiten ist in der Form möglich, dass ein Marktteilnehmer, der eine bestimmte Transaktion durchführen möchte und selbst nicht über die erforderlichen Sicherheiten verfügt, sich diese von seiner Bank stellen lässt. Man spricht hier von einem collateral swap bzw. von collateral transformation. Zu diesem Zweck bieten es einige Banken Kunden an, die Derivatgeschäfte über eine Clearingstelle durchführen möchten, ohne über Anleihen oder andere Sicherheiten (collateral) der nötigen Bonität zu verfügen, dass sie die bonitätsschwächeren Sicherheiten ihrer Kunden gegen Gebühr übernehmen und ihnen im Gegenzug höherwertige Papiere zur Verfügung stellen, welche die Clearingstelle akzeptieren wird.497 Bei einem späteren Ausfall des Kunden verwertet dann die Clearingstelle die zur Verfügung gestellten Sicherheiten, während der Bank nur der Rückgriff auf die ihr übernommenen Sicherheiten verbleibt.498 Die Bank – und mittelbar ihre Kapitalgeber (Einleger) – sind also einem Risiko ausgesetzt, dass sich die Sicherheiten nicht verwerten lassen.

Die Finanzmarktteilnehmer können die mit Sicherheiten verbundenen Kosten aber auch dadurch vermindern, dass sie nicht belastete und ihnen selbst als Sicherheit geleistete Vermögensgegenstände weiter nutzen bzw. weiter verpfänden (re-use/re-hypothecation). Ein solches Vorgehen kann allerdings Probleme aufwerfen, wenn es nach Abschluss eines Geschäfts zur zeitweiligen Wertpapierüberlassung stattfindet. In einem solchen Fall kann es nämlich für den überlassenden Transaktionspartner unsicher sein, in welchem Umfang es zu solchen Weiterverpfändungen kommt.

Bei Geschäften zum Austausch von Sicherheiten (collateral swap) können Risiken für die Systemstabilität daraus folgen, dass Banken, die einen solchen Wertpapiertausch betreiben, als Anteilseigner mit den Clearingstellen verflochten sein können. Wenn eine Bank durch den Sicherheitstausch Risiken ihres Kunden übernimmt, kann sich dies also auch zum Nachteil der Clearingstelle auswirken. Der Umfang, in dem die betreffenden Geschäfte tatsächlich stattfinden, ist allerdings unklar.499 Bei der Weiternutzung bzw. -verpfändung von als Sicherheiten gestellten Wertpapieren können Stabilitätsrisiken daraus folgen, dass den die Sicherheiten stellenden Marktteilnehmer unbekannt ist, in welchem Umfang eine Weitervernutzung stattgefunden hat.500 Solche Praktiken haben bereits in größerem Umfang die Aufmerksamkeit der Aufsichtsbehörden auf sich gezogen.501

Die Regulierung innovativer Finanzinstrumente

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