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c) Einsatz zur Absicherung oder zur Arbitrage

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Wertpapierleihgeschäfte und Rückkaufvereinbarungen können ebenso wie Derivatkontrakte auch zu Absicherungszwecken oder im Rahmen von Arbitragegeschäften eingesetzt werden. So kann sich ein Finanzmarktteilnehmer z.B. Eigen- oder Fremdkapitalinstrumente leihen, um damit die Erfüllung sonstiger Liefer- oder Zahlungsverpflichtungen abzusichern (hedging). Ein Anleger kann sich durch Wertpapierleihe auch Anteile eines bereits gehaltenen Aktienwertes beschaffen und diesen Wert leer verkaufen. Eine solche Transaktion bringt ihn zugleich in eine Verkäufer- (long) und eine Käuferposition (short), sodass für ihn bei identischem Umfang der Positionen der Wertpapierkurs zurzeit des Leerverkaufs eingefroren wird (short against the box).481 In diesem Fall wird die Wertpapierleihe zu Absicherungszwecken mit einem Leerverkaufsgeschäft verbunden.

Des Weiteren können Wertpapierleihen oder Rückkaufvereinbarungen dazu genutzt werden, um Kursdifferenzen zwischen den Aktien- und Terminmärkten auszunutzen. Eine problematische Arbitragestrategie verfolgte mit einer bilanzrechtlichen Zielsetzung bis zur jüngsten Finanzkrise z.B. Lehman Brothers Inc. im Rahmen von so genannten Repo 105-Transaktionen.482

Die Regulierung innovativer Finanzinstrumente

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