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b) Risiken verbundener Transaktionen (Leerverkäufe)

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Aus aufsichtsrechtlicher Perspektive kann es insbesondere Bedenken auslösen, wenn zeitweise überlassene Finanzinstrumente im Rahmen von Leerverkäufen als verbundenen Folgetransaktionen genutzt werden. Leerverkäufe von Eigen- und Fremdkapitalinstrumenten sowie vergleichbare Transaktionen mit Kreditderivaten (insb. CDS) sind für sich genommen hebelfinanzierte Geschäfte.

Als Hebelgeschäfte sind Leerverkäufe und vergleichbare Transaktionen mit Kreditderivaten mit einem Ausfallrisiko zulasten des Transaktionspartners des Leerverkäufers verbunden. Die Kombination mit einem Wertpapierleihgeschäft eröffnet zudem einen Risikokanal, bei dem ein Ausfallrisiko zulasten des Verleihers (und dessen Kapitalgebern) entsteht. Die Realisierung dieser Ausfallrisiken kann sich – sofern es sich bei dem Transaktionspartner um einen Finanzintermediär handelt – zum Nachteil von dritten Kapitalgebern (Ein- bzw. Anlegern) auswirken.485 Die Risiken aus Leerverkäufen sind in der Praxis allerdings begrenzt, wenn Wertpapiere, die zur Erfüllung von Lieferverpflichtungen benötigt werden, über zuvor vereinbarte Wertpapierleihgeschäfte beschafft werden. Der Verleiher weiß in diesem Fall, dass er mit der Wertpapierleihe bestimmte (Verlust-) Risiken eingeht und kann von Entleiher die eventuell nötigen Sicherheiten verlangen.

Dessen ungeachtet haben Leerverkäufe geliehener Eigen- und Fremdkapitalinstrumente und vergleichbare Transaktionen mit Kreditderivaten einen ambivalenten Charakter. Zwar erhöhen solche Transaktionen die Liquidität im Markt, aber sie erhöhen zugleich das Handelsvolumen und verstärken somit auch Kursreaktionen.486 Die Erhöhung der Marktliquidität trägt zu einer effizienten Preisbildung bei und eröffnet mehr Marktteilnehmern die Möglichkeit zum Handel.487 Allerdings wird die Liquidität nur während der Laufzeit und für die Zwecke des betreffenden Geschäfts erhöht.

Diese Abhängigkeit vom Zweck der Transaktion kann Probleme je nachdem aufwerfen, welche Zwecke die Beteiligten mit der Transaktion verfolgen.488 Schon bei der Vorstellung der allgemeinen Merkmale von Derivaten wurde darauf hingewiesen, dass Spekulation die Risiken im Markt erhöht.489 Leerverkaufsgeschäfte und vergleichbare Transaktionen mit Kreditderivaten können bei einem spekulativen Einsatz z.B. einen vorhandenen Kursverfall beschleunigen, insbesondere wenn sich der Markt anders als von den Transaktionspartnern vorhergesehen entwickelt.490 Es wird angenommen, dass die Geschäfte in Krisen auch zu Überreaktionen anderer Marktteilnehmer beitragen können, die eigene Entscheidungen unter Berücksichtigung von Leerverkäufen oder der Entwicklung von CDS-Spannen (spreads) treffen.491 Aufgrund der hohen Liquidität der Geldmärkte besteht gerade im kurzfristigen Handel eine Gefahr von hohen Kursschwankungen. Dies kann die Erfüllung von Lieferverpflichtungen erschweren oder sogar unmöglich machen, insbesondere wenn erhebliche Hebel eingesetzt werden.492 Nicht auszuschließen ist ferner, dass Leerverkaufsgeschäfte und vergleichbare Transaktionen mit Kreditderivaten im Einzelfall missbräuchlich eingesetzt werden, um die Preise bestimmter Wertpapiere gezielt unter Druck zu setzen.493

Allerdings ist auch ein risikomindernder Einsatz solcher Geschäfte möglich. Eine Risikoverminderung liegt vor allem dann nahe, wenn Leerverkäufe und vergleichbare Transaktionen zu Absicherungszwecken eingesetzt werden. Eine Risikoerhöhung ist allerdings dann nicht auszuschließen, wenn die verfolgten Absicherungsinteressen sich auf korrelierte Werte beziehen oder soweit CDS auf korrelierte Werte zur Absicherung verwendet werden.494

In welchem Umfang die Vor- oder die Nachteile der genannten Transaktionen in einer volkswirtschaftlichen Gesamtschau überwiegen, ist umstritten.495 Bei Kreditderivaten kommt freilich als allgemeines Problem hinzu, dass sie für den Kreditgeber (Sicherungsnehmer) die Anreize zur Kreditkontrolle vermindern. Außerdem gehen Kreditderivate mit zusätzlichen Gegenparteirisiken einher.496

Die Regulierung innovativer Finanzinstrumente

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