Читать книгу Allgemeines Verwaltungsrecht - Thorsten Siegel - Страница 110
1. Verwaltungsträger
Оглавление114
In § 2 wurde die öffentliche Verwaltung als Zuordnungsobjekt des Verwaltungsrechts in ihrer Gesamtheit beschrieben. Sie setzt sich jedoch aus verschiedenen Verwaltungsträgern zusammen, zu denen insbes. der Bund und die Länder gehören.