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2. Mittelbare Staatsverwaltung

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Mittelbare Staatsverwaltung ist die Wahrnehmung von Verwaltungsaufgaben durch rechtlich verselbstständigte Verwaltungsträger. Sie findet insbes. statt durch juristische Personen des öffentlichen Rechts: Körperschaften, Anstalten und Stiftungen. Hinzu kommen bestimmte natürliche Personen sowie juristische Personen des Privatrechts, sofern sie mit hoheitlichen Aufgaben und Befugnissen betraut sind (sog. Beliehene). Mittelbare Staatsverwaltung gibt es auf der Bundesebene wie auf der Landesebene.

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