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bb) Definition
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Wie bereits hervorgehoben (s.o. Rn 67), enthalten Rechtssätze abstrakt-generell formulierte Regelungen, VAe hingegen zumindest im Ausgangspunkt konkret-individuelle Regelungen. Dabei bezieht sich das Begriffspaar „konkret-abstrakt“ auf die erfassten Sachverhalte: Konkrete Regelungen betreffen einen einzelnen Sachverhalt, abstrakte Regelungen eine unbestimmte Vielzahl von Sachverhalten. Demgegenüber bezieht sich das Begriffspaar „individuell-generell“ auf die erfassten Adressaten: Individuelle Regelungen richten sich an einen bestimmten oder zumindest bestimmbaren Personenkreis, generelle Regelungen an einen nicht mehr bestimmbaren Personenkreis.
Beispiele:
Das an einen „Schwarzbauer“ gerichtete Gebot, sein ohne Baugenehmigung errichtetes Wohnhaus abzureißen, enthält unproblematisch die Regelung eines Einzelfalls. Das Gleiche gilt für eine an alle Teilnehmer einer Versammlung gerichtete Aufforderung, sich vom Versammlungsort zu entfernen, § 15 Abs. 3 VersammlG, unabhängig von der Zahl der Personen, die sich versammelt haben.