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a) Anwendungsbereich
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§ 48 Abs. 3 behandelt die Rücknahme eines rechtswidrigen begünstigenden VA, der nicht unter Abs. 2 fällt. Darunter fallen alle Gestattungen und Erlaubnisse.
Beispiele:
• | Baugenehmigung; |
• | Fahrerlaubnis; |
• | Feststellung der Staatsangehörigkeit; |
• | Zurückstellung vom Wehrdienst; |
• | Zulassung eines Schülers zu einer Ausbildungsstufe[63]; |
• | Anerkennung als Asylbewerber; |
• | Jagderlaubnis[64]. |