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a) Anwendungsbereich

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§ 48 Abs. 3 behandelt die Rücknahme eines rechtswidrigen begünstigenden VA, der nicht unter Abs. 2 fällt. Darunter fallen alle Gestattungen und Erlaubnisse.

Beispiele:

Baugenehmigung;
Fahrerlaubnis;
Feststellung der Staatsangehörigkeit;
Zurückstellung vom Wehrdienst;
Zulassung eines Schülers zu einer Ausbildungsstufe[63];
Anerkennung als Asylbewerber;
Jagderlaubnis[64].
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