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a) Begriff des Europarechts
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Dies gilt jedenfalls für das Recht der Europäischen Union, das auch als Europarecht im engeren Sinne bezeichnet wird. Hingegen versteht man unter dem Europarecht im weiteren Sinne das Recht aller europäischen internationalen Organisationen[33]. Im Folgenden sollen daher zum besseren Verständnis der europarechtlichen Beeinflussung des Verwaltungsrechts die Grundbegriffe des Europarechts im engeren Sinne kurz skizziert werden.