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ee) „Effet-utile-Prinzip“
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In der europäischen Rechtsprechung hat das „Effet-utile-Prinzip“ eine besondere Bedeutung. Normen sind danach so auszulegen, dass sie ihrem Ziel am wirksamsten entsprechen.42 Unter mehreren Auslegungsergebnissen wäre also das Ergebnis zu wählen, mit dem das Ziel der jeweiligen Norm möglichst effektiv erreicht wird.43
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Das „Effet-utile-Prinzip“ kann sowohl als eine Variante einer systematischen44 als auch einer teleologischen45 Auslegung gesehen werden.
Praxishinweis
Gerade im Datenschutzrecht ist das „Effet-utile-Prinzip“ häufig relevant. Bei sämtlichen Normen, die bestimmte Verhaltensweisen untersagen sollen, streitet das „Effet-utile-Prinzip“ für diejenige Auslegung, die dem jeweiligen Verbot zu einer besonders hohen Wirksamkeit verhilft. Allerdings ist nicht jegliches „Mehr an Datenschutz“ immer besonders wirksam im Sinne des „Effet-utile-Prinzips“. Vielmehr muss der spezifische Zweck der jeweiligen Norm besonders wirksam verwirklicht werden.