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b) Bilanzielle Betrachtungsweise

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Um das oben dargestellte Modell verstehen zu können, ist es erforderlich, sich an die sogenannte bilanzielle Betrachtung des Gesellschaftsvermögens zu gewöhnen. Eine bilanzielle Betrachtung meint folgendes: Das Vermögen der Gesellschaft ergibt sich, indem von der Gesamtheit ihrer sämtlichen Forderungen und dessen, was der Gesellschaft sonst gehört, ihre Schulden (Verbindlichkeiten) abgezogen werden. Das geschieht am besten im Wege einer Bilanz, bei der auf der einen Seite die Aktiva und auf der anderen Seite die Passiva dargestellt werden.

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Nur infolge der bilanziellen Betrachtungsweise des Vermögens kann dieses auch „negativ“ wie im Jahr 4 werden. Im Bild kann es also so sein, dass die Gesellschaft am Ende des Jahres 4 durchaus noch 400.000 € auf dem Bankkonto liegen hat oder Eigentümerin von Grundstücken ist, die einen entsprechenden Wert haben. Nur hat sie eben auch Verbindlichkeiten (Schulden, z.B. bei ihrer Bank und/oder bei Lieferanten) in Höhe von 405.000 €.

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Beispiel einer Bilanz, in der die Gesellschaft bilanziell überschuldet ist (Jahr 4):

Aktiva Passiva
(Stammkapital) ( 70.000 €)
Immobilien (300.000 €) kurzfristige Verbindlichkeiten (150.000 €)
Forderungen ( 50.000 €) Bankdarlehen (255.000 €)
Lager ( 50.000 €)
(Bilanzverlust) ( 70.000 €)
Fehlbetrag ( 5.000 €)

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Beispiel einer Bilanz, die das Jahr 1 (Bilanzgewinn) widerspiegelt:

Aktiva Passiva
(Stammkapital) ( 70.000 €)
Immobilien (320.000 €) kurzfristige Verbindlichkeiten (150.000 €)
Forderungen ( 95.000 €) Bankdarlehen (255.000 €)
Lager ( 80.000 €)
(Bilanzgewinn) ( 20.000 €)
Gesellschaftsrecht II. Recht der Kapitalgesellschaften

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