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V. Das Prinzip der Kapitalerhaltung und wie es die Gläubiger schützen soll

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Fall 11 (angelehnt an BGH v. 11.5.1987, WM 1987, 1040, sowie BGH v. 26.5.2000, BGHZ 144, 336):

Während einer Unterbilanz der X-GmbH im Jahr 2004 schließt die X-GmbH für die Dauer von 2 Jahren einen Beratungsvertrag mit dem Gesellschafter G, aufgrund dessen dem G jährlich 5.000 € zu bezahlen sind. G empfiehlt, weiterzumachen wie bisher, und wiederholt seine Empfehlung im nächsten Jahr. Anschließend wirtschaftet die GmbH so erfolgreich, dass die Unterbilanz Ende 2005 beseitigt wird und im Jahr 2006 sogar ein Bilanzgewinn von 10.000 € vorhanden ist. Im Jahr 2008 wird die GmbH doch noch insolvent. Nunmehr verlangt der Insolvenzverwalter der GmbH (I) von G Rückzahlung von 10.000 €, weil G für seine Empfehlung nicht einmal Einsicht in die Bücher der GmbH genommen hat und auch sonst keine greifbare Arbeit als Grundlage seiner Empfehlung geleistet hat. Rn. 202

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Die Kapitalerhaltung bei Kapitalgesellschaften am Beispiel der GmbH


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Gesellschaftsrecht II. Recht der Kapitalgesellschaften

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