Читать книгу Staatsrecht I - Ute Mager - Страница 18
2. Kapitel:Entstehungsgeschichte 2.1Kapitulation
Оглавление29Unter der Herrschaft des Nationalsozialismus hatte Deutschland den Zweiten Weltkrieg ausgelöst und im Mai 1945 endgültig verloren. Schon vor dem Ende der Kriegshandlungen hatten die Alliierten die Teilung Deutschlands beschlossen. Im Londoner Protokoll betreffend die Besatzungszonen in Deutschland und die Verwaltung von Groß-Berlin vom 12. September 1944 hieß es dazu: „Deutschland, in den Grenzen vom 31. Dezember 1937, wird für die Zwecke der Besatzung in drei Zonen geteilt und in ein spezielles Gebiet Berlin, das unter der gemeinsamen Verwaltung der drei Mächte stehen wird.“1 Auf der Konferenz von Jalta vom 4.–11. Februar 1945 wurde die Aufteilung Deutschlands bestätigt und als vierte Besatzungszone die französische Zone vorgesehen.2
30Mit der Kapitulation der deutschen Wehrmacht am 7./8. Mai 1945 und der Gefangennahme von Großadmiral Dönitz, dem Nachfolger Hitlers, ging die Regierungsgewalt in Deutschland faktisch auf die Alliierten über. Rechtlich wurde dies in der „Berliner Deklaration in Anbetracht der Niederlage Deutschlands und der Übernahme der obersten Regierungsgewalt hinsichtlich Deutschlands“ vom 5. Juni 1945 festgestellt, mit der die vier Siegermächte „the supreme authority with respect to Germany“ beanspruchten.3
31Die Kapitulation der Wehrmacht hatte keine Auswirkungen auf den Fortbestand Deutschlands.4 Dies ergibt sich aus deren Rechtsnatur und Inhalt. Mit der Kapitulation erklärte das Oberkommando der Wehrmacht gegenüber den alliierten Militärbefehlshabern die Einstellung der Kampfhandlungen und die bedingungslose Übergabe der deutschen Streitkräfte. Die Kapitulation war also eine völkerrechtliche Handlung der Militärbefehlshaber mit einem militärischen Inhalt. Durch die Kapitulation wurde zwar die vollständige militärische Niederwerfung Deutschlands besiegelt, aber die Existenz des deutschen Staates nicht ausgelöscht. Deutschland ist also durch die Kapitulation der Wehrmacht am 7./8. Mai 1945 nicht untergegangen.
32Aber auch die Absetzung der Regierung Dönitz und die Übernahme der zentralen Staatsgewalt durch die Alliierten hatten nicht den Untergang des deutschen Staates zur Folge.5 Beendet war allein das nationalsozialistische Unrechtsregime.6 Staatsvolk und Staatsgebiet blieben erhalten.7 In der Berliner Deklaration hieß es ausdrücklich, dass die Übernahme der Staatsgewalt keine Annexion bezwecke oder bewirke.8 Diese Übernahme war ihrerseits nur für eine Übergangszeit vorgesehen. Hinsichtlich der Deutschland als Ganzes betreffenden Angelegenheiten erhielt der Alliierte Kontrollrat9, dessen Errichtung schon auf der Moskauer Konferenz von 1943 beschlossen worden war, die „supreme authority“. Er bestand aus den Befehlshabern der Besatzungstruppen in den vier Besatzungszonen. Diese handelten nach den Weisungen ihrer Regierungen und übten die „supreme authority“ jeweils für ihre eigenen Besatzungszonen aus.