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Polizei zwischen Sowjets und Westmächten

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Am 4. Februar 1948 ernannte der Magistrat, vorbehaltlich der Bestätigung durch die Alliierte Kommandantur, den Leiter der Präsidialabteilung des Polizeipräsidiums, Dr. Johannes Stumm, zum stellvertretenden Polizeipräsidenten.

Bürgermeister Dr. Friedensburg berichtete am 19. Februar 1948 in einer Presseerklärung über seine erfolglosen Bemühungen, gemeinsam mit dem Polizeipräsidenten Markgraf eine Pressekonferenz abzuhalten, auf der das Schicksal der vermißten Personen, die Auswahl und Ausbildung der Polizeiangehörigen und der Werdegang des Polizeipräsidenten erörtert werden sollten. Er gab bekannt, er habe den Polizeipräsidenten in dienstlicher Form aufgefordert, am 23. Februar 1948 zu einer Pressekonferenz zu erscheinen. Markgraf weigerte sich jedoch, einer Weisung des aufsichtführenden Bürgermeisters Folge zu leisten.

Am 9. März 1948 ersuchte der Magistrat von Groß-Berlin die Alliierte Kommandantur, der am 3. März 1948 beschlossenen Entlassung des Polizeipräsidenten Markgraf zuzustimmen, was jedoch abgelehnt wurde.

Unüberbrückbare Gegensätze innerhalb der Polizei traten mehr und mehr zutage. So verfügte die sowjetische Besatzungsmacht mit Wirkung vom 23. April 1948 die Wiedereinstellung von Hans Seidel (SED), des ehemaligen Leiters der Personalabteilung des Kommandos der Schutzpolizei, der im Jahre 1947 auf Beschluß des Sicherheitskomitees der Alliierten Kommandantur aus dem Polizeidienst entlassen worden war. Er wurde nun Sachbearbeiter Schutzpolizei beim Polizeisektorassistenten für den sowjetischen Sektor. Diese sowjetische Anordnung stand im Widerspruch zu der alliierten Entlassungsverfügung, die die nochmalige Verwendung Seidels im Polizeidienst ausdrücklich untersagte. Sie mußte daher zwangsläufig zu weiteren Spannungen führen.

Eine der ersten Anordnungen, die Seidel traf, war der Erlaß einer vertraulichen Anweisung an die Leiter der Polizeiinspektionen und sonstigen Dienststellen des Sowjetsektors, jeden Polizeiangehörigen auf seine Zuverlässigkeit im kommunistischen Sinne zu überprüfen und diejenigen namhaft zu machen, deren freiheitlich-demokratische Einstellung feststehe oder die sonst nicht die Gewähr dafür böten, daß sie der SED zumindest loyal gegenüberständen. Mit Hilfe der kommunistischen Betriebsgruppen stellten die der SED verbundenen Inspektionsund Dienststellenleiter ihre Listen zusammen. Diese sollten die Grundlage für die sich abzeichnenden personellen Veränderungen im sowjetischen Machtbereich bilden. Man war fest entschlossen, die Polizei auf Linie zu bringen.

Wenige Tage danach trat ein Ereignis ein, das die Öffentlichkeit stark beschäftigte und die Polizeiangehörigen beunruhigte. Der Kommandeur der Schutzpolizei, Kanig, war am 26. April 1948 zur sowjetischen Zentralkommandantur befohlen worden. Bei dem für Polizeifragen zuständigen Oberstleutnant Kotischew wurde Kanig in Gegenwart des Polizeipräsidenten Markgraf über einen im sowjetischen Sektor arbeitenden, aber im französischen Sektor wohnenden Polizeiangehörigen verhört.

Dieser Polizeiangehörige hatte am 15. März 1948 einen im französischen Sektor ansässigen Bürger in den Sowjetsektor gelockt und dort festgenommen. Später war der Deutsche einer sowjetischen Dienststelle übergeben worden. Als der Vorfall bekannt wurde, ordnete Kommandeur Kanig eine disziplinarische Untersuchung an. Am 25. April 1948 erfolgte aufgrund des von einem deutschen Anwalt erwirkten Haftbefehls die Festnahme des Wachtmeisters.

Im Verlaufe des Verhörs gelang es Kommandeur Kanig unter einem Vorwand, die Zentralkommandantur zu verlassen und den nahe gelegenen britischen Sektor zu erreichen. Dann gab er bei den amerikanischen Behörden folgende Erklärung über den Vorfall ab:

Ich wurde auf der sowjetischen Kommandantur von einem russischen Beamten des öffentlichen Sicherheitsdienstes und einem Mitglied der sowjetischen Geheimpolizei verhört. Man fragte mich, ob ich die Verhaftung des Polizisten angeordnet habe. Wenn dies der Fall sei, würde man mich selbst verhaften. Ich erklärte, ich hätte einige Dokumente, die sich auf die Angelegenheit bezögen, in meinem Wagen, der vor der Kommandantur stehe. Ich bat um Erlaubnis, diese zu holen. Als man es mir gestattete, lief ich auf die Straße, hielt einen vorbeifahrenden Kraftwagen an und flüchtete; ich dachte an das Schicksal meines Vorgängers Heinrich.

Nach dem Auszug der sowjetischen Vertreter aus dem Sicherheitskomitee der Alliierten Stadtkommandantur entsandten die drei westlichen Besatzungsmächte ab 24. Mai 1948 Verbindungsoffiziere zu den zentralen Dienststellen der Polizei, die sämtlich im Sowjetsektor lagen. Sie nahmen so ihr Recht aufgrund der Viermächte-Vereinbarung wahr und wollten Einschüchterungsmaßnahmen und Repressalien gegen nichtkommunistische Polizeiangehörige verhindern.

Berliner Polizei von 1945 bis zur Gegenwart

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