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Aufbau des Polizeipräsidiums in West-Berlin

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Über den Rundfunk im amerikanischen Sektor Berlins (RIAS) richtete Dr. Stumm folgenden Aufruf an die Mitglieder der Polizei:

Ich habe am 28. Juli 1948 die Amtsgeschäfte und Befugnisse des Polizeipräsidenten in Berlin übernommen ...

Von heute an sind nur die vom Polizeipräsidium Friesenstraße und von den ihm nachgeordneten Dienststellen getroffenen Entscheidungen und Anordnungen verbindlich. Die bisher vom Polizeipräsidium in der Elsässer Straße getroffenen Entscheidungen bleiben vorbehaltlich weiterer Bekanntmachungen zunächst in Kraft.

Alle Angehörigen der zentralen Dienststellen – Polizeipräsidium, Kommando der Schutzpolizei, Abteilung K (Kriminalpolizei) – waren somit aufgefordert, sich in der Polizeiunterkunft Friesenstraße bei den Leitern ihrer Abteilungen zum Dienst zu melden.

In der Stadtverordnetenversammlung gab der Stadtverordnetenvorsteher Dr. Otto Suhr nachstehende Resolution bekannt:

Der geschäftsführende Ausschuß der Betriebsräte der Polizei, der mehr als 10 000 Polizeiangehörige vertritt, spricht dem Berliner Magistrat sein volles Vertrauen aus. Die demokratisch gesinnten Polizeiangehörigen geben hiermit das Versprechen ab, sich jederzeit rückhaltlos hinter den Berliner Magistrat zu stellen. Sie sind unter allen Umständen gewillt, Ruhe, Ordnung und Sicherheit für die gesamte Berliner Bevölkerung zu gewährleisten.

In den nun folgenden Wochen mußten die zentralen Dienststellen des Polizeipräsidiums ohne die im Sowjetsektor zurückgebliebenen Unterlagen neu aufgebaut werden. Mit der Wahrnehmung der Dienstgeschäfte des Kommandeurs der Schutzpolizei beauftragte Dr. Stumm den bisherigen Leiter der Organisationsabteilung im Kommando der Schutzpolizei, Oberkommissar Gottlob Dahler, der nach seiner widerrechtlichen Entlassung auf sowjetischen Befehl ab 14. Juli 1948 vorübergehend die Polizeiinspektion Schöneberg geführt hatte.

Neben den Angehörigen des Kommandos der Schutzpolizei meldeten sich aufgrund des Aufrufes des rechtmäßigen Polizeipräsidenten Dr. Stumm auch die auf Befehl der sowjetischen Militäradministration entlassenen Polizeiangehörigen der Polizeiinspektionen und Reviere des Sowjetsektors, die sofort einer Dienststelle in West-Berlin zugeteilt wurden. Sie behielten in den meisten Fällen ihren im sowjetischen Sektor gelegenen Wohnsitz bei und waren deshalb in der Folgezeit den Anfeindungen der östlichen Machthaber ausgesetzt.

Die Westalliierten gingen im Gegenzug zu den sowjetischen Maßnahmen nun dazu über, die Entlassung kommunistisch eingestellter Polizeiangehöriger zu verfügen. Denn die SED war offensichtlich nicht gewillt, die verfassungsmäßige Ordnung zu respektieren. Hierbei wurden auch alle diejenigen Dienststellenleiter erfaßt, die sich bisher nur aufgrund ihrer Beziehungen zur KPD beziehungsweise SED in ihren Funktionen behauptet hatten, keinesfalls aber die Qualifikation für eine Verwendung in leitender Stellung besaßen.

Bürgermeister Dr. Friedensburg stellte am 9. August 1948 in einer Pressekonferenz des Magistrats fest, daß Dr. Stumm der rechtmäßige Polizeipräsident in Berlin sei und nur sowjetische Befehle seine Amtsausübung im sowjetischen Sektor verhinderten. Ein erträgliches Verhältnis zwischen dem Polizeipräsidium in der Friesenstraße und den Polizeidienststellen im sowjetischen Sektor sei im Interesse der Sicherheit und Ordnung in Berlin anzustreben. Der suspendierte Polizeipräsident Markgraf übe rechtlich die Funktion eines Sektorassistenten aus.

Bis zum 30. August 1948 hatten sich zwei Drittel der Angehörigen zentraler Dienststellen in der Friesenstraße gemeldet, um dort ihre Arbeit aufzunehmen. Mit Energie und unermüdlichem Fleiß wurden Vorgänge rekonstruiert, Personalakten neu angelegt und so die Voraussetzungen für einen reibungslosen Ablauf des Dienstbetriebes geschaffen.

Polizeipräsident Dr. Stumm wies am 10. September 1948 in einer Bekanntmachung an alle Polizeidienststellen darauf hin, daß alle ehemaligen Polizeiangehörigen zentraler Dienststellen, die seiner am 28. Juli 1948 veröffentlichten Aufforderung, ihre Diensttätigkeit in der Friesenstraße fortzusetzen, nicht Folge geleistet hatten, aufgrund Paragraph 626 BGB mit Ablauf des 30. August 1948 entlassen worden seien.

Berliner Polizei von 1945 bis zur Gegenwart

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