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Der NSU-Untersuchungsausschuss des Deutschen Bundestages (17. Mai 2013)

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Der Deutsche Bundestag hatte vor eineinhalb Jahren einen Ausschuss zur Untersuchung der Aktivitäten des Nationalsozialistischen Untergrunds (NSU) und der Reaktionen der deutschen Sicherheitsbehörden darauf eingerichtet. Am 16. Mai 2013 tagte der Untersuchungsausschuss zum letzten Mal. Die Mitglieder des Ausschusses stellen den Sicherheitsbehörden über Parteigrenzen hinweg ein vernichtendes Zeugnis aus. Die Abgeordneten sprachen von einem „Totalversagen aller deutschen Sicherheitsbehörden“. Die Mordermittler der zehn von den Mitgliedern der NSU begangenen Morde ließen sich bei ihren Ermittlungen von Vorurteilen leiten. Der Vorsitzende des Ausschusses Sebastian Edathy (SPD) sagte dazu, dies sei „eines Rechtsstaates unwürdig. Das darf sich nicht wiederholen“. Der Ausschuss stellte fest, dass er keinerlei Anzeichen dafür gefunden habe, dass staatliche Stellen die Terrorzelle bewusst gedeckt haben. Nunmehr will der Ausschuss in den nächsten Monaten seinen Abschlussbericht erstellen. Schon jetzt wurde angemahnt, die Sicherheitsbehörden müssten grundlegend reformiert werden. In 15 Monaten haben die Abgeordneten fast 100 Zeugen befragt und rund 400 Beweisbeschlüsse gefasst. Diese erfolgten alle einstimmig. „Wir haben deutlich gemacht, dass das Parlament die Exekutive kontrolliert“, sagte der Obmann der CDU in diesem Ausschuss.

Untersuchungsausschüsse des Deutschen Bunderstages sind grundsätzlich parteipolitisch geprägt; sie dienen in der Regel den jeweiligen Parteiinteressen. Die Oppositionsparteien wollen darin der Regierung Fehlverhalten nachweisen und diese öffentlichkeitswirksam kritisieren Die Regierungsparteien sind interessiert, in solchen Ausschüssen alle Fehler der Regierung nach Möglichkeit zu verdecken bzw. schön zu reden. Mit entsprechenden Vorgaben gehen die beauftragten Abgeordneten in die Untersuchungsausschüsse hinein (Artikel 38 Absatz 1unseres Grundgesetzes sagt: „Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.“). Das führt regelmäßig zu dem erstaunlichen Ergebnis, dass die beteiligten RegierungspolitikerInnen zu gegenteiligen Bewertungen gegenüber der Opposition nach Abschluss ihrer Tätigkeit im Untersuchungsausschuss kommen. Die Regierung bemerkt abschließend, die Arbeit des Ausschusses habe ergeben, dass alles in Ordnung sei, die Opposition zeigt möglichst viele Missstände auf.

Im Gegensatz dazu war der NSU-Untersuchungsausschuss parteipolitisch unabhängig. Das war neu. Alle Vertreter dieses Ausschusses arbeiteten unabhängig von der Parteizugehörigkeit über Parteigrenzen hinweg zusammen, um Licht ins Dunkel der Geschehnisse zu bringen. Mit der konsequenten guten Zusammenarbeit aller AusschussmitgliederInnen ist es ihnen gelungen, immer wieder versuchte Abblockungen, insbesondere des Bundesministeriums des Innern sowie des Bundesverteidigungsministeriums, aufzubrechen und diese z. B. zur Herausgabe von Aktenmaterial zu bewegen, was die Vertreter der Ministerien zunächst verweigerten. Beschämend war der Auftritt des Staatssekretärs des Bundesministeriums des Innern vor diesem Ausschuss. Der Staatssekretär versuchte, den AusschussmitgliederInnen einzureden, sie sollten sich mit kritischen Fragen gefälligst zurückhalten; diese Aufklärungsarbeit sei Aufgabe der Bundesregierung; sie könne aus Geheimhaltungsgründen gar nicht vom Ausschuss behandelt werden. Der seltsame Zahn wurde dem Mann schnell gezogen. Eigentlich müsste ein politischer Beamter nach solchen Äußerungen umgehend entlassen werden, weil er offensichtlich die politischen Notwendigkeiten aufgrund des Komplettversagens der Sicherheitsbehörden nicht verstanden hat und noch in einer Denkungsart verhaftet ist, die in einem demokratischen Rechtsstaat überwunden sein sollte. Der Fisch stinkt immer vom Kopf her. Es spricht für die mangelhaften Qualitätsvorstellungen des Bundesinnenministers Friedrich und der CSU, der er angehört, wenn er einen Staatssekretär nach solchen Äußerungen im Amt belässt. Das zeugt von der im Gestrigen versunkenen Denkungsart eines Hauses, das einstmals einen hervorragenden Ruf innerhalb der Bundesregierung und außerhalb hatte. Aber auch hier gilt: Vorbei sind die Zeiten… ! Ein paar Jahre CSU-Führung dieses Hauses haben offensichtlich gereicht, es zugrunde zu richten.

Es hat sich bei der Arbeit des NSU-Untersuchungsausschusses gezeigt, dass eine parteiunabhängige Kontrolle der Exekutive möglich ist. Das kann nur begrüßt werden. Demokratie ist gut. Die hervorragende Arbeit dieses Ausschusses waren Sternstunden der parlamentarischen Demokratie. Es zeigte sich einmal mehr, dass dies System gut funktionieren kann, wenn alle Beteiligten den Willen dazu haben und vernünftig im Sinne der Sache zusammenarbeiten. Dies macht Hoffnung!

Nunmehr bleibt die Vorlage des angekündigten Abschlussberichts des Untersuchungsausschusses abzuwarten: Welche Schlussfolgerungen und Empfehlungen für die Zukunft werden darin vorgelegt?

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