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21. Mai 1991
ОглавлениеDer Jurist Friedrich-Christian Schroeder von der Universität Regensburg verlangt in der FAZ, die PDS für Umweltschäden in der vormaligen DDR haftbar zu machen. Will auf Enteignung hinaus. Merkwürdig das Eventualargument, »dass die PDS illegale Ersatzorganisation einer verbotenen Partei« sei. Phantasiert er ein Verbot herbei? Das von ihm aufgemachte Schadensbild lässt sich auf jede Regierungspartei einer Industriegesellschaft anwenden. Die Begründung der Schäden im einzelnen nach der Logik des Hexenhammers. Ausgerechnet die SED mit ihrem Erbepathos soll die historische Vergangenheit auszulöschen versucht haben. Dass vieles abgerissen wurde, steht auf einem andern Blatt. Von vielen westdeutschen Städten weiß man, dass die Bomben des Zweiten Weltkriegs nicht so viel an alter Stadtsubstanz zerstört haben wie die »Sanierungen« der Wohlstandsjahre. Und sind in der BRD etwa nicht auch »schwerste Umweltschäden eingetreten«? Müssen die Regierungsparteien fürs Waldsterben aufkommen? Schroeder argumentiert mit der Generalkompetenz des Politbüros, das über der Regierung stand. Das ist tatsächlich ein gewaltiger struktureller Unterschied zur bundesdeutschen Machtstruktur. Aber man kann dieses Faktum (und viele haben das getan) auch als Verstaatlichung der Partei auslegen. Nicht die Partei regierte, sondern in der Partei wurde regiert. Der beherrschte Staat beherrschte die Partei. Er war in der Partei wiedergekehrt. Schroeder ruft nun nach Prozessen gegen die PDS, in denen irgendwie Geschädigte Schadensersatz einklagen. Er verheißt Finanzierung ihrer Prozesskosten.