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Die EU setzt ESG-Standards
ОглавлениеBald wird es zumindest innerhalb der Europäischen Union eine einheitliche Definition nachhaltiger Investments geben. Darauf hat sich die EU-Kommission verständigt. Und auch das Europäische Parlament hat der Verordnung zugestimmt. Sechs Umweltziele sind damit verbunden: Investments sollen beim Klimaschutz helfen, sie sollen einen Beitrag zur Vermeidung von Treibhausgasen leisten, die nachhaltige Nutzung und den Schutz von Meeresressourcen ermöglichen, den Übergang in eine Kreislaufwirtschaft unterstützen, die Umweltverschmutzung vermindern und die biologische Vielfalt der Ökosysteme schützen und wiederherstellen.
Damit stellt die EU-Kommission Verbrauchern und professionellen Investoren eine Orientierungshilfe für den unübersichtlichen Markt zur Verfügung. Lange stritten die Mitgliedsländer über Details wie die Bewertung von Atomkraft und Gaskraftwerken. Am Ende zäher Verhandlungen steht aber nun die sogenannte EU-Taxonomie, also eine Einteilung der Investments in verschiedene Güteklassen. Drei davon wird es geben.
Unter „Grün“ werden jene wirtschaftlichen Tätigkeiten eingeordnet, die für einen geringeren CO2-Ausstoß sorgen. Dazu zählen etwa die Solarindustrie, die Aufforstung von Wäldern oder grüne emissionsarme Mobilitätsangebote.
Die Klassifizierung „Transition“, also Übergang, steht für Aktivitäten, die im Vergleich zum Branchendurchschnitt und zur gesamten Industrie weniger Treibhausgase erzeugen.
Schließlich gibt es die Klasse „Enabling“, zu Deutsch: ermöglichen. Darin sind jene Investments enthalten, die es anderen Marktteilnehmern ermöglichen, CO2 einzusparen.
Die EU-Kommission wird damit nicht zu einer staatlichen Ratingagentur. Vielmehr müssen zunächst große Unternehmen, nach und nach dann auch mittlere und kleine Firmen neue Berichtspflichten erfüllen. Auf gut Deutsch: Die Wirtschaft muss zeigen, was sie für den Klimaschutz tut und wie diese Maßnahmen wirken.
Seit Anfang 2021 gilt der inhaltliche Rahmen für das grüne Ziel. Konkrete Kriterien für die anderen fünf müssen bis Ende 2021 vorgelegt werden. Das alles ist ein Bestandteil des „Green Deal“, mit dem Europa bis 2050 klimaneutral werden will, und erfordert riesige Investitionen in neue klimaschützende Technologien, in die Infrastruktur, aber auch in den sozialen Zusammenhalt. In diese Felder fließt nach Ansicht der EU-Kommission zu wenig Kapital von Privatanlegern und Investoren, auch weil ESG-Angebote nicht transparent genug sind.