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ОглавлениеAltersgeld für Landwirte
LS- SV-
Das Altersgeld für Landwirte ist weder Arbeitslohn noch Arbeitsentgelt. Es handelt sich steuerlich um „sonstige Einkünfte“ im Sinne des § 22 EStG.
Zur Besteuerung siehe das Stichwort „Renten“.