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1.6 Die Rentenreform 1999Rentenreform 1999

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Die Rentenreform 1999

Die wichtigsten Maßnahmen sind:

 Einführung eines demographischen Faktors

 Neuordnung des Bereichs der Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit

 Anhebung der Altersgrenzen für Schwerbehinderte

 Abschaffung der Altersrente wegen Arbeitslosigkeit

 und Altersteilzeitarbeit sowie der Altersrente für Frauen ab 2012 für alle Jahrgänge ab Geburtsjahr 1952

 Anhebung der Bewertung und additive Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten

 Einführung eines zusätzlichen Bundeszuschusses

Von den in der Übersicht dargestellten wichtigsten Maßnahmen sind nach der Bundestagswahl 1998 von der neu gewählten Bundesregierung folgende Regelungen bis zum 31.12.2000 ausgesetzt worden:

 Einführung eines demografischen Faktors bei der Rentenanpassung,

 Neuordnung des Bereichs der Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit,

 Anhebung der Altersrente für Schwerbehinderte.

Mit einem Rentenkorrekturgesetz wurden geeignete Maßnahmen ergriffen, um die Scheinselbständigkeit zu bekämpfen und arbeitnehmerähnliche Selbständige in die Rentenversicherung einzubeziehen. Für geringfügig Beschäftigte werden seit 01.04.1999 auch bei fehlender Versicherungspflicht Pauschalbeiträge zur Rentenversicherung entrichtet.

Die ausgesetzten Rechtsänderungen des Rentenreformgesetzes 1999 mündeten schließlich in ein Gesetz zur Reform der Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit sowie dem Altersvermögensgesetz und dem Altersvermögensergänzungsgesetz.

Die Rentenberatung

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