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Rentenpaket I 2014
ОглавлениеDie ab 01.07.2014 in Kraft getretenen Reformen betreffen die Erhöhung der Kindererziehungszeiten für vor dem 01.01.1992 geborenen Kinder um 1 Jahr (Mütterrente), die vorübergehende Absenkung des Lebensalters bei Altersrenten für besonders langjährig Versicherte auf 63 und Verbesserungen bei der Rente wegen Erwerbsminderung (plus 2 Jahre Zurechnungszeit sowie Günstigerprüfung der Bewertung für die letzten 4 Jahre vor Eintritt der Erwerbsminderung).
Die Verlängerung der Zurechnungszeit hat durch spätere Gesetzesbeschlüsse eine weitere Verbesserung erhalten. Hauptsächlich von der Berücksichtigung dieser Zurechnungszeiten profitieren jüngere Versicherte, die zum Zeitpunkt des Rentenbezugs eine aufgrund kürzerer Beitragszahlung niedrige Rente erhalten würden. Dieser Nachteil wird mit den Zurechnungszeiten ausgeglichen. Folgende Änderungen sind in Kraft getreten:
Bei Rentenbeginn ab 01.07.2014 Erhöhung des Zurechnungszeitsende vom 60. auf das 62. Lebensjahr in einem Schritt.
Bei Rentenbeginn ab 01.01.2018 schrittweise Verlängerung der Zurechnungszeit vom 62. Lebensjahr bis zum 65. Lebensjahr, die aufgrund des EM-LVSG (Erwerbsrenten-Leistungsverbesserungsgesetzes) ausschließlich 2018 auf 62 Jahre und drei Monaten festgesetzt wurde.
Bei Rentenbeginn ab 01.01.2019 sofortige Verlängerung der Zurechnungszeit auf 65 Lebensjahre und acht Monaten und ab Rentenbeginn 2020 schrittweise Verlängerung bis zur Vollendung des 67. Lebensjahrs.