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1.13 Abschluss der Rentenüberleitung in den neuen Bundesländern
ОглавлениеDas ausdauerndste Rentenplus mit Steigerung der individuellen Rendite erhalten die Ost-Rentner im Zeitraum von 7 Jahren. Das Rentenüberleitungs-Abschlussgesetz vom 24.07. 2017 hat dafür die Grundlage geschaffen. Allerdings fallen nun die Höherbewertungen der in den neuen Ländern erzielten Arbeitsentgelte auf Westniveau im Gleichklang mit der Anpassung des aktuellen Rentenwertes-Ost auf den gemeinsamen Aktuellen Rentenwert (siehe Anlage 10 SGB VI) weg.
Der Rentenwert (Ost) soll im Verhältnis zum aktuellen Rentenwert betragen:
zum 1. Juli 2018 | 95,8 Prozent |
zum 1. Juli 2019 | 96,5 Prozent |
zum 1. Juli 2020 | 97,2 Prozent |
zum 1. Juli 2021 | 97,9 Prozent |
zum 1. Juli 2022 | 98,6 Prozent |
zum 1. Juli 2023 | 99,3 Prozent |
zum 1. Juli 2024 | 100 Prozent |