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2.2 Welchen Risiken ist die Basisleistung der gesetzlichen Rente ausgesetzt?

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Die Probleme, die in der gesetzlichen Rentenversicherung in den letzten Jahren zu lösen waren, um die Zukunftsfähigkeit des Systems zu erhalten, können auf die folgenden Punkte konzentriert werden:

Der GenerationenvertragGenerationenvertrag funktioniert nur noch eingeschränkt. Die Geburtenrate, die durch den „Pillenknick“ in den 60er Jahren des letzten Jahrhunderts nachhaltig abgesunken ist, beläuft sich weiterhin auf einem unteren Wert zwischen 1,3 und 1,4; notwendig wären aber 2,1 Geburten auf tausend Einwohner. Dies bedeutet, dass die nachfolgende Generation um ein Viertel kleiner ist als die vorherige. Die Bevölkerungsstruktur wird sich drastisch verändern mit der Folge, dass spürbar weniger junge Menschen einer erheblich anwachsenden Zahl älterer Menschen gegenüberstehen werden.

Die Rentner werden immer älter und beziehen ihre Rente wesentlich länger. So betrug der durchschnittliche Rentenbezugszeitraum1960: 9,9 Jahre und2019: 19,9 Jahre (davon Frauen: 21,7 Jahre, Männer: 18,2 Jahre).

Das durchschnittliche Rentenwegfallalter bei Männern und Frauen erreicht im Jahr 2019 knapp das 80. Lebensjahr (Männer: 77,8 Jahre und Frauen: 81,9 Jahre – gemeinsam: 79,8 Jahre).

Dies bedeutet, dass die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung heute 10 Jahre länger eine Rente zu leisten haben als vor 59 Jahren. Natürlich spiegelt sich dieses erfreuliche Ergebnis auch in der steigenden Lebenserwartung der Wohnbevölkerung in Deutschland wider.

So wurden

 1960: Frauen 75 Jahre und Männer 72 Jahre alt,

 2012: Frauen 83 Jahre und Männer 78 Jahre alt

 und werden bei weiteren planmäßigen Entwicklungen

 2050: Frauen 88 Jahre und Männer 83 Jahre alt.

Daraus kann man schließen, dass die Bevölkerung jährlich um 6 bis 8 Wochen „altert“. Bei dieser Rechenweise würde jede Generation um ca. 4 Jahre älter.

Die Ergebnisse unter den Buchstaben a) und b) zeigen, dass sich die Generationen im Wandel befinden. Durch die demografische Entwicklung müssen weniger Beitragszahler für mehr Rentner aufkommen. Was das heißt, verdeutlicht der sogenannte Rentnerquotient. Als Prozentzahl gibt er an, wie viele Rentner auf 100 Beitragszahler kommen. Im Jahr 2020 liegt dieses Verhältnis bei 57 Prozent, das heißt, 100 Beitragszahler mussten für 57 Rentner aufkommen. Im Jahr 2030 wird dieser Wert voraussichtlich auf 67 Prozent steigen. Im Jahr 2050 könnte dann der Zeitpunkt erreicht sein, an welchem 100 Beitragszahler gegenüber ca. 77 Rentnern stehen.Dies sind die demografischen Szenarien, die den Gesetzgeber im RV-Nachhaltigkeitsgesetz und im RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz zu einer sukzessiven Absenkung des Rentenniveaus bewogen haben.Die sozialpolitischen Diskussionen über eine zukünftige Anhebung des Lebensalters von 67 auf 69 wollen nicht enden. So hat z.B. die Deutsche Bundesbank kürzlich eine Anhebung der Regelaltersgrenze auf das 69. Lebensjahr bis zum Jahr 2070 gefordert. „Durch die demografische Entwicklung gerät die umlagefinanzierte gesetzliche Rentenversicherung künftig unter erheblichen Druck, insbesondere ab Mitte der 2020er Jahre“, stellt die Notenbank in ihrem Monatsbericht Oktober 2019 fest – und sieht „Anpassungsbedarf bei den zentralen Stellgrößen der Rentenversicherung“. Dieser Vorschlag ist jedoch in der Politik und bei den Gewerkschaften höchst umstritten.Für die Arbeitnehmer und die deutsche Wirtschaft, die das Beitragsaufkommen zu gleichen Teilen finanzieren, ist dies auch mit einer Begrenzung der Lohnnebenkosten durch Stabilisierung des Beitragssatzes zur Rentenversicherung verbunden. Das Leistungsniveau hat sich nach den gesetzlichen Vorgaben im AVmG und im AVmEG in einem Rahmen zu bewegen, in dem der RV-Beitragssatz bis zum Jahr 2030 den Wert von 22 Prozent nicht überschreitet.

Die Rentenberatung

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