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2.3 Zur Rendite der gesetzlichen Rente – heute und in der Zukunft

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Die Rentenreformen der letzten Jahre haben parallel zu den kritischen ökonomischen Rahmendaten zu einer Verminderung der durchschnittlich ausgezahlten Altersrenten geführt. Auswirkungen auf die Höhe der Rente haben sich durch die bei vorzeitigen Altersrenten eingeführten Rentenabschläge ergeben. So mussten z.B. Frauen der Geburtsjahrgänge 1945 bis 1951 bei der vorzeitigen Altersrente für Frauen ab dem 60. Lebensjahr einen Abschlag von 18 Prozent hinnehmen. Dies galt ebenso für Versicherte der Jahrgänge 1942 bis 1945, die eine Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeit erhielten. Im Jahr 2011 mussten von den Versicherten, die erstmals eine Altersrente bezogen („Rentenzugänge"), rund die Hälfte Rentenabschläge in Kauf nehmen. Seit 2012 setzt sich der Trend zu weniger Renten mit Abschlägen durch. So sank der Anteil reduzierter Altersrenten (Männer und Frauen bundesweit) 2020 sogar auf 22,5 Prozent. Mit verantwortlich dafür ist der Einstieg in die abschlagsfreie Altersrente für besonders langjährige Versicherte ab dem 63. Lebensjahr. Aber auch das Hinausschieben des Rentenbeginns spielt eine Rolle.

Der durchschnittliche Rentenzahlbetrag bei Männern in den alten Bundesländern – vor Abschlag – lag hier bei 1266,00 € im Monat. Die Altersbezüge wurden im Durchschnitt um 116,00 € gekürzt aufgrund durchschnittlich 25,4 Abschlagsmonaten.

Auch die drastischen Einschnitte durch das RV-Nachhaltigkeitsgesetz infolge der Nichtberücksichtigung von weiteren Schul- bzw. Hochschulzeiten und bezüglich der Anrechnung der ersten Berufsjahre zeigen jetzt schon deutliche Spuren. Falls Schul- oder Hochschulzeiten – aber keine Berufsfachschule – in den Versicherungsverlauf aufgenommen worden sind, werden sie bei einem Rentenbeginn ab 01.01.2009 nicht mehr rentensteigernd berücksichtigt. Die vor 01.01.2006 in Betracht kommende höchste Bewertung beläuft sich auf 0,75 Entgeltpunkte (EP) pro Jahr, für drei Jahre also 2,25 EP; multipliziert mit dem aktuellen Rentenwert am 01.07.2020 in Höhe von 34,19 € ergeben sich rund 76,93 € an fehlender monatlicher Rente.

Mit der Frage der RenditeRendite der Altersrenten der gesetzlichen Rentenversicherung haben sich bereits 1997 die Autoren Ohsmann/Stolz (Mitarbeiter des Referates für Entwicklungsfragen der Sozialen Sicherheit der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte – BfA –, jetzt DRV Bund, Berlin, s. Veröffentlichung in DAngVers. 02/04) befasst. Seinerzeit ergaben sich Renditen in Abhängigkeit vom jeweils betrachteten Modellfall zwischen 5,3 Prozent (ledige Männer, Rentenzugang mit 65 Jahren) und 7 Prozent (ledige Frauen, Rentenzugang mit 60 Jahren).

Für alle berechneten Modellfälle sind BarwerteBarwerte für den Zeitpunkt des Rentenbeginns bestimmt worden, d.h., die Beiträge zur Rentenversicherung wurden bis zum Zeitpunkt des Rentenbeginns aufgezinst und die Rentenzahlungen werden – bezogen auf den Zeitpunkt des Rentenbeginns – abgezinst. Die Berechnungen der BfA zur Rendite der gesetzlichen Rentenversicherung bezogen sich auf Modellfälle, bei denen typisierende Annahmen bezüglich Versicherungsverlauf und Rentenbezugszeit getroffen werden. Es wird von Versicherten ausgegangen, die 45 Jahre lang durchschnittlich verdient und entsprechende Beiträge bezahlt haben. Diese Versicherten beziehen ihre Rente für einen Zeitraum, der für jeden Modellfall der durchschnittlichen Lebenserwartung zu Rentenbeginn entspricht.

Tatsächlich werden bei den Renditeberechnungen nicht die gesamten eingezahlten Beiträge den erwarteten (Alters-)Rentenzahlungen gegenübergestellt, sondern nur 80 Prozent der Beiträge. Dies hat seinen Grund darin, dass nur etwa 80 Prozent der Rentenbeiträge zur Finanzierung der Altersrenten verwendet werden; die restlichen 20 Prozent dienen der Absicherung des Erwerbsminderungs- und des Todesfallrisikos des Versicherten während der Erwerbsphase (in diesen Fällen müssten Erwerbsminderungs- oder Hinterbliebenenrenten gezahlt werden) sowie der Finanzierung von Rehabilitationsleistungen. Bei der realitätsgerechten Berechnung der Rendite der Altersrenten der gesetzlichen Rentenversicherung ist deshalb auch nur von jenem Beitragsanteil auszugehen, der tatsächlich (im Durchschnitt) für die Altersrenten verwendet wird. Nur so ist im Übrigen auch ein Vergleich mit den Renditen anderer Formen der Alterssicherung möglich, die häufig auf die reine Geldleistung im Alter beschränkt sind und bei denen eine Absicherung der Erwerbsminderungs- und Todesfallrisiken während der Erwerbsphase oder der Kosten von Rehabilitationsmaßnahmen nicht erfolgt.

Die seit 1997 vollzogenen zahlreichen Rechtsänderungen vom Wachstums- und Beschäftigungsförderungsgesetz bis zum Rentenversicherungs-Nachhaltigkeitsgesetz, die – einschließlich der erläuterten Rentenabschläge – eine Senkung des Rentenniveaus in die Wege geleitet haben, waren für die DRV Bund Anlass, die Renditeberechnung zu aktualisieren. Die vorgelegte interne Rendite in der gesetzlichen Rentenversicherung für Rentenzugänge in den Jahren 2012 bis 2040 sieht für den Renteneintritt bei Männern immer noch eine Rendite von 3,2 Prozent und bei Frauen von 3,8 Prozent vor. Grundsätzlich können aber auch längerfristig alle Versicherten mit einer jährlichen Rendite von rund 3 v.H. rechnen.

Interne Rendite in der gesetzlichen Rentenversicherung für Rentenzugänge in den Jahren 2013 bis 2040 Standardrente auf Basis von 45 Versicherungsjahren mit Durchschnittsverdienst, Renteneintritt mit 65 Jahren (Pflichtbeiträge von 1967 bis 2012 Rentenanpassungen und Lebenserwartung nach Rentenversicherungsbericht 2011
Rentenbeginn Rendite für Männer ledig * Rendite für Frauen
01.01.2012 3,2 Prozent 3,8 Prozent
01.01.2020 3,1 Prozent 3,6 Prozent
01.01.2030 3,0 Prozent 3,4 Prozent
01.01.2040 3,0 Prozent 3,4 Prozent
* Aufgrund der sich ggf. ergebenden Hinterbliebenenrente entspricht die Rendite für verheiratete Männer in etwa der Rendite für Frauen Quelle: Deutsche Rentenversicherung Bund

Abbildung 4:

Beispiele zur Renditeberechnung der gesetzlichen Rente

Diese positive Perspektive ändert sich auch nicht, wenn – wie derzeit in der stufenweisen Umsetzung begriffen – das Renteneintrittsalter auf das 67. Lebensjahr angehoben wird. Wie zuvor dargestellt, ist gleichzeitig von einem weiteren Anstieg der Lebenserwartung auszugehen. Auch 2021 ist als generelle Renditeaussage für die gesetzliche Rente ein Satz von etwas über 3 Prozent aktuell!

Kapitallebensversicherung im Rückwärtsgang

Dieser Rendite gegenüber steht der mehrmals abgesenkte Garantiezins im Jahr 2021 auf jetzt 0,25 Prozent (!) für alle Neuabschlüsse einer kapitalbildenden Lebensversicherung und einer privaten Rentenversicherung. Dieser garantierte Zinssatz ist in den letzten Jahren stetig gesunken. Versprachen die deutschen Versicherer in den 1990er Jahren teilweise noch vier Prozent, so bekommt ein Kunde beim aktuellen Abschluss einer klassischen Lebensversicherung oder Rentenversicherung nach zuletzt 0,9 Prozent nun maximal noch 0,25 Prozent gewährleistet.

Außerdem sollen Versicherte bei Kündigung oder regulärem Ablauf nicht mehr zur Hälfte an Bewertungsreserven bei festverzinslichen Wertpapieren beteiligt werden. Für Kunden des privaten Versicherungsgewerbes sind das nach Ansicht von Verbraucherschützern keine guten Nachrichten. Alle Betroffenen mit einer Kapitallebensversicherung, einer Riester-, Rürup- oder privaten Rente bzw. einer betrieblichen Altersversorgung über eine private Versicherung müssen befürchten, auf wichtige Teile ihrer Überschussbeteiligungen zu verzichten. Das Betriebsrentenstärkungsgesetz in Kraft ab 01.01.2018 wird dies mit der neuen Absicherungsform „Pay and forget“ – also keine Garantie für das eingezahlte Kapital im Leistungsfall – noch verstärken.

Die Rentenberatung

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