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Weitere Neuerungen ab 01.01./01.07.2017

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Kurzüberblick über die Flexirente und weitere rentenrechtliche Änderungen ab 2017 ff.

Folgende Neuregelungen sind zu beachten:

 Die bisherigen starren Teilrenten wegen Alters (1/3, 1/2, 2/3) und wegen Erwerbsminderung (1/4, 1/2, 3/4) werden ab 01.07.2017 durch die individuelle und flexible Anrechnung von Hinzuverdienst auf die Rente abgelöst (sogenannte Flexirente).

 Empfänger einer vorzeitigen Alters-Vollrente sind bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherungspflichtig, soweit sie eine versicherungspflichtige Erwerbstätigkeit ausüben. Andererseits bleibt auch das Recht zur freiwilligen Versicherung bis zur Regelaltersgrenze bestehen (ab 01.01.2017).

 Nach Erreichen der Regelaltersgrenze können berufstätige Rentenbezieher auf die Versicherungsfreiheit verzichten und weiterhin Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung entrichten

 Versicherte können früher und flexibler – nunmehr schon ab dem 50. Lebensjahr – zusätzlich Beiträge zur Rentenversicherung zahlen, um Rentenabschläge einer geplanten vorzeitigen Inanspruchnahme einer Altersrente auszugleichen.

 Durch die vorgesehene Anpassung des Aktuellen Rentenwertes ARW) – Ost (ab 01.07.2017: 29,69 €) auf den Stand des ARW -West (ab 01.07.2017: 31,03 €) in einem Zeitraum von 2018 bis 2024 ergeben sich wichtige Hinweise für eine rechtzeitige Nachzahlung zum Ausgleich von Rentenabschlägen.

Die Rentenberatung

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