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2.1 Sicherungsziele der drei Säulen

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Bei den Systemen der ersten Säule spricht man von einer Regelsicherungsfunktion; von dort wird der größte Teil zur Absicherung des künftigen Lebensstandards beigetragen.

Die zweite und dritte Säule hat eine Ergänzungsfunktion für die in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherten Personen wahrzunehmen. Die „zu erwartende“ Minderung des Leistungsniveaus in der ersten Säule soll dadurch weitestgehend ausgeglichen werden. Außerdem soll das Einkommen im Ruhestand gegenüber der Einkommenssituation während der aktiven Berufstätigkeit nicht zu einer Verschlechterung des individuellen Lebensstandards führen. Bei Selbständigen, die keine Regelsicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung erworben haben, kann die private Vorsorge, z.B. in Form einer Rürup-Rente, auch die Funktion einer Regelsicherung aus der ersten Säule übernehmen.

Bis zum Jahr 2000 hatte sich das NettorentenniveauNettorentenniveau der gesetzlichen Rentenversicherung (nach Steuern) bei rd. 70 Prozent eingependelt; vor Steuern wären dies netto 52,9 Prozent gewesen. Als Bezugsperson wird dabei stets der sog. „Eckrentner“, ein statistischer Durchschnittsversicherter, der 45 Jahre Beitragszeiten zur Rentenversicherung zurückgelegt und immer einen durchschnittlichen Arbeitsverdienst erhalten hat, herangezogen.

Wenn heute mit Blick auf ein künftiges Versorgungsniveau in den Jahren bis 2030 informiert wird, legt man bei einer Altersvorsorge-Beratung grundsätzlich auch eine Gesamt-Nettoersatzquote von 70 Prozent (oder eine Brutto-Ersatzquote von etwa 50 Prozent) als Zielhorizont zugrunde. Allerdings ist dabei zu beachten, dass von der gesetzlichen Rentenversicherung nur noch rd. 45 Prozent Basissicherung (bezogen auf den EckrentnerEckrentner) erfolgen dürften und die restlichen 25 Prozent aus der zweiten und dritten Säule zugesteuert werden müssen (s. auch 1.9.). Beim Bruttorentenniveau werden die Steuern und Sozialversicherungsbeiträge, die sowohl bei den Rentnern als auch bei den Erwerbstätigen anfallen, nicht berücksichtigt. Verglichen werden jeweils die Bruttowerte. Dagegen werden beim Nettorentenniveau vor Steuern zwar die Sozialversicherungsbeiträge berücksichtigt, nicht aber die steuerlichen Belastungen.

Nach dem Altersvermögensgesetz (AVmG) und dem Altersvermögensergänzungsgesetz (AVmEG) aus dem Jahr 2001 darf das Rentenniveau Netto vor Steuern bis zum Jahr 2020 46 Prozent und bis zum Jahr 2030 43 Prozent nicht unterschreiten. Das Rentenpaket II hat eine zusätzliche Niveausicherungsklausel eingeführt, mit der der Standardrentner bis zum Jahr 2025 auf einem Sicherungsniveau von mindestens 48 Prozent gehalten werden muss. Wenn keine Verlängerung des Zeitraumes erfolgt, gilt als neues (altes) Ziel wieder ein Mindest-Rentenniveau von 43 Prozent im Jahr 2030.

Nachrichtlich ist hier zu erwähnen, dass ausweislich der Statistik der Deutschen Rentenversicherung „Rentenversicherung in Zahlen 2020“ das Nettorentenniveau vor Steuern für 2020 bei einer Standardrente mit 45 Versicherungsjahren derzeit 48,2 Prozent (brutto 46,6 Prozent) betragen hat.

Die monatliche Standardrente beläuft sich ab 01.07.2021 in den alten Bundesländern: 1.538,55 € und in den neuen Bundesländern: 1.506,15 € – jeweils brutto.

Die Rentenberatung

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