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Die Zahlungsdienste

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Wie Sie sehen befasst sich das BGB tatsächlich mit ganz unterschiedlichen Arten von Verträgen. Im vorherigen Abschnitt haben Sie kurz erfahren, dass die Tätigkeit einer Bank als Geschäftsbesorgung verstanden werden kann. Weil Zahlungsvorgänge in der Praxis immens wichtig sind, finden Sie auch zu den sogenannten Zahlungsdiensten etwas im BGB. Damit ist sogar ein wichtiger Teil des Bankrechts in diesem Gesetzbuch verankert (ein eigenes Bankgesetzbuch gibt es ja nicht).

BGB für Dummies

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