Читать книгу BGB für Dummies - André Niedostadek - Страница 53

Wie ist das eigentlich …

Оглавление

… führt jedes Verpflichtungsgeschäft zu einem Verfügungsgeschäft? Die Antwort: Nein. Nicht immer ist ein weiteres Rechtsgeschäft in Form eines Verfügungsgeschäfts erforderlich. Manchmal reicht es schon, eine tatsächliche Handlung vorzunehmen. Dann erfüllt der Verpflichtete seine Verbindlichkeit bereits ganz einfach dadurch, dass er entsprechend handelt.

Bei einem Mietvertrag ist der Vermieter nach § 535 BGB verpflichtet, dem Mieter den Gebrauch der Mietsache zu gewähren – sprich, ihm die Sache ganz einfach tatsächlich zu überlassen. Ähnlich ist es bei einem Arbeitsvertrag (dabei handelt es sich um eine Form des Dienstvertrags gem. § 611 BGB; der Arbeitsvertrag ist seit 2017 eigens in einem neuen § 611a BGB geregelt). Hier erbringt der dienstverpflichtete Arbeitnehmer seine Leistung ganz einfach durch seine Arbeit.

Sie werden zu alledem in den weiteren Kapiteln noch Genaueres erfahren. Hier sollte es ja erst einmal »nur« darum gehen, dass Sie zwischen Verpflichtungs- und Verfügungsgeschäft zu unterscheiden wissen. Raucht der Kopf schon oder vertragen Sie noch etwas mehr? Wenn Sie die Aufspaltung in das Verpflichtungs- und Verfügungsgeschäft kennen, ist es bis zum nächsten Prinzip, dem sogenannten Trennungsprinzip, nur noch ein Katzensprung.

BGB für Dummies

Подняться наверх