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Kanton und Arrondissement (canton und arrondissement)

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Auf die Ebene der Commune folgt der Kanton (canton), der sich aus mehreren Gemeinden zusammensetzt und aus der Zusammenfassung mehrerer cantons resultiert das arrondissement. Die Kantone existieren als Verwaltungseinheit schon seit dem Jahr 1789. Sie sind keine Gebietskörperschaften. Die Hauptaufgabe des Kantons beschränkt sich schon lange auf die Funktion als Wahlbezirk für die Wahlen zum conseil général, dem Parlament der Départements. Durch die Reform des Wahlrechts zum conseil général gibt es seit dem Jahr 2018 nur noch 2054 Kantone (zuvor 4055), von denen 59 (zuvor 172) in den fünf Überseedépartements gelegen sind (vgl. INSEE 2018c).

Die Verwaltungseinheit des arrondissement existiert als Nachfolger des district bereits seit dem Jahr 1800. Wie der canton hat das arrondissement keine politische Bedeutung und ist keine Gebietskörperschaft. An der Spitze eines arrondissements steht der sous-préfet als staatliches Organ und nimmt in erster Linie verwaltungstechnische Aufgaben wahr: Die Ausstellung von Urkunden wie Führerschein oder Jagdschein. In Frankreich existieren im Jahr 2018 insgesamt 332 arrondissements, 320 im europäischen Frankreich und 12 in den Überseedépartements (vgl. DGCL 2018: 18). Auf Grund seiner untergeordneten Bedeutung wird von Befürwortern eines „schlankeren“ Staats immer wieder die Abschaffung der arrondissements gefordert.

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