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Region

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Als Zusammenschluss jeweils mehrerer Départements fungieren schließlich die Regionen, die im Jahr 1956 als neue Ebene zwischen den Départements und dem Staat installiert und als Programmregionen bezeichnet werden (région de programme). Die auch kurz als Region bezeichneten Einheiten bestehen aus zwei (z.B. Region Alsace) bis acht Départements (z.B. Region Île-de-France). Der Zuschnitt der Programmregionen wird von der Pariser Zentralbürokratie als Zusammenlegung mehrerer Départements ohne Rücksprache mit den unteren Verwaltungsebenen oder der Bevölkerung und unter Missachtung zahlreicher kultureller und historischer Bindungen festgesetzt. Nicht zuletzt aus diesem Grund sind in der Folgezeit zumindest zwei Korrekturen unumgänglich: Die Départements Corse-Sud und Haute-Corse, die zunächst der Programmregion Provence-Côte d’Azur angehören, werden im Jahr 1970 zu einer eigenständigen Programmregion. Zudem erhält die Insel im Jahr 1982 einen Sonderstatus (collectivité à statut particulier) mit einer beschränkten Autonomie und einer eigenen, direkt gewählten Regionalregierung sowie einem Regionalparlament (assemblée de Corse). Die zweite Änderung betrifft die beiden Programmregionen Rhône und Alpes, die ebenfalls im Jahr 1970 zur Programmregion Rhône-Alpes zusammengefasst werden.


Abb. 1.11 Hinweisschild der Gemeinde Wissembourg und die alte Region Elsass


Abb. 1.12 Gliederung Frankreichs nach alten (bis Ende 2015) und neuen (ab 2016) Regionen (Stand: 2018)

Motiviert ist die Schaffung der Regionen durch die Tatsache, dass zur Planung und Umsetzung vieler Projekte zwischen der gesamtstaatlichen Ebene und den Départements eine effiziente Planungsebene fehlt. Der Status der 22 im europäischen Frankreich sowie der 4 in Übersee (jedes Überseedépartement wird gleichzeitig auch zur Überseeregion [région d’outre-mer, ROM] erklärt) geschaffenen Planungsregionen bleibt zunächst undefiniert und sie erhalten auch kaum Kompetenzen. Erst mit den Dezentralisierungsgesetzen im Jahr 1982 werden die Regionen zu Gebietskörperschaften erklärt.

Politisches Organ der Region ist das seit dem Jahr 1986 auf jeweils sechs Jahre direkt gewählte Regionalparlament (conseil régional). Die Exekutive wird durch den von den Mitgliedern des Regionalparlaments gewählten Präsidenten (président de conseil régional) wahrgenommen. Die vom Regionalparlament gefassten Beschlüsse und Maßnahmen werden durch den von der Zentralregierung in Paris ernannten Regionalpräfekten (préfet de région) koordiniert.

Um die Effizienz dieser Verwaltungs- und Planungsebene zu steigern und den Verwaltungsapparat schlanker zu gestalten sowie zur Einsparung von bis zu 10 Mrd. Euro Verwaltungskosten und zur Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit der Regionen (vgl. Zeit online 2014), werden die 22 im europäischen Frankreich existierenden Regionen durch Parlamentsbeschluss in Paris Ende des Jahres 2014 zu 13 neuen Regionen zusammengefasst. 6 der neuen Regionen sind mit alten Regionen identisch (vgl. Tab. 1.12). Die neuen Einheiten erhalten ihren Namen zunächst aus der Kombination der Bezeichnung der alten Regionen. Die neuen, verkürzten Bezeichnungen werden im Jahr 2016 vorläufig festgelegt und durch den Senat beschlossen (vgl. Tab. 1.12).

Auch diese Zusammenlegung und Neustrukturierung führt zu heftigen Debatten in Politik und Gesellschaft. Insbesondere die Schaffung der neuen Regionen Languedoc-Roussillon-Midi-Pyrénées (bzw. Occitanie) sowie Alsace-Champagne – Ardenne-Lorraine (bzw. Grand-Est) (vgl. Abb. 1.12) wird sehr kontrovers diskutiert (vgl. Lehnarzt 2014). Vor allem die wirtschaftlich stärkeren alten Regionen wehren sich gegen ihre Fusion mit wirtschaftlich schwächeren Regionen. Letztendlich aber werden die Pläne mit geringen Modifikationen durchgesetzt (ursprünglich sind 14 neue Regionen geplant). Zum ersten Mal werden die Regionen neuen Zuschnitts bei den Regionalwahlen im Dezember 2015 eingesetzt. Ziel ist es, Kompetenzen und Zuständigkeiten von der Ebene der Départements und ihrer conseils généraux auf die Ebene der Regionen und ihrer conseils régionaux zu übertragen. Die von Staatspräsident Hollande anvisierte ersatzlose Streichung der Départements steht aktuell nicht mehr zur Diskussion. Da die Départements Gebietskörperschaften mit Verfassungsrang sind (Artikel 72), wäre für ihre Abschaffung eine Verfassungsänderung mit Zweidrittelmehrheit notwendig (vgl. Grillmayer 2016: 25), die unter Staatspräsident Hollande nicht zu erreichen ist.

Tab. 1.12 Neue Regionenbezeichnungen sowie zugehörige alte Regionen und Départements (Stand 2018)


Tab. 1.13 Entwicklung der anteiligen finanziellen Ausstattung der Gebietskörperschaften (in % und in Mrd. €) und des Staatshaushaltes (in Mrd. €) zwischen 1979 und 2016


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