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Herausforderungen beim Einsatz mehrerer Lernplattformen

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Das Anbieten unterschiedlicher Lernplattformen stellt jedoch Lehrende und Lernende vor einige Herausforderungen. So müssen sich diese in mehrere technische Systeme mit ihrer je spezifischen Nutzungslogik einarbeiten. Die Lehrenden müssen die Funktionen kennenlernen, die für die Gestaltung des Lehrprozesses und die Anregung des Lernprozesses dienlich sind. Dies könnten die Editoren zum Erstellen von Aufgaben, Kommunikations- und Kooperationswerkzeuge, Kalender oder Instrumente für die Nutzerverwaltung, Gruppenbildung u. v. m. sein.

Die Lernenden müssen sich mit den einzelnen Systemen auseinandersetzen. Das beginnt beim Login für die Nutzung über die grundlegende Orientierung im System bzgl. Navigation, Informationssuche oder Nutzung der auf der Lernplattform bereitgestellten Instrumente zur Aufgabenbearbeitung bis hin zu Möglichkeiten des Beitritts zu Lerngruppen, geschützten Arbeitsbereichen oder dem Einsehen des eigenen Lernfortschrittes.

Die hier aufgezeigten Aspekte stellen nur einen kleinen Ausschnitt dar, welche Besonderheiten für Lehrende und Lernende bei der Nutzung mehrerer Lernplatt­formen zu berücksichtigen sind. Diese variieren u. a. je nach Funktionalitäten, der eingesetzten und einsetzbaren Instrumente sowie der Individualisierbarkeit und Anpassbarkeit an die eigenen Bedürfnisse.

Weiterhin muss bedacht werden, dass die Anbindung an entsprechende Verwaltungssysteme des Bildungsanbieters durch den Einsatz unterschiedlicher Plattformen erschwert wird. Gerade bei größeren Bildungsanbietern werden oft Verwaltungssysteme installiert, die es ermöglichen, bspw. Lernleistungen aus dem System über entsprechende Schnittstellen zu übertragen und anzuerkennen. Durch den Einsatz verschiedener Lernplattformen ist eine Kompatibilität zu den Verwaltungssystemen nicht mehr gewährleistet, was zu einem Mehraufwand für die Lehrenden führen kann. Darüber hinaus sind auch rechtliche Aspekte zu bedenken. Während bei zentral verwalteten Systemen viele Rechtsfragen durch die Verwaltung geklärt sind (z. B. der Einsatz von rechtlich geschützten Dokumenten), sollten Lehrende, die eine Indivi­dual­lösung anvisieren, neben den technischen und pädagogischen Kenntnissen auch Kenntnisse über die rechtlichen Fragen im E-Learning haben (Kap. 11).

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